Der wegen einer teuren Sonderbehandlung bekannt gewordene junge Straftäter «Carlos» muss vorderhand im Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) bleiben. Das Zürcher Obergericht hat die Beschwerde des 18-Jährigen gegen die vorsorgliche Versetzung nach Uitikon abgelehnt.
Das Sondersetting von «Carlos» war Ende August abrupt beendet und der Straftäter ins Gefängnis Limmattal verbracht worden. Ende November wurde er dann ins MZU verlegt.
Den Entscheid begründeten Oberjugendanwaltschaft und Jugendanwaltschaft damals mit Sicherheitsüberlegungen. Gegen die Massnahme reichte «Carlos» Beschwerde ein. Zudem trat er in einen Hungerstreik. Diesen brach er nach wenigen Tagen wieder ab.
Gemäss der Mitteilung des Obergerichtes vom Freitag sieht das Jugendstrafgesetz vor, eine Massnahme zu ändern. Sofern diese härter ist als die vorangegangene, muss diese Änderung durch das Jugendgericht erfolgen.
Ob die Voraussetzungen für eine Änderung einer Massnahme gegeben sind, müsse dagegen von der Jugendanwaltschaft abgeklärt werden. Diese habe auch das Recht, über den Aufenthaltsort eines Jugendlichen zu entscheiden und ihn – sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind – vorläufig geschlossen unterzubringen.
Zu den Abklärungen kann auch – wie in diesem Fall – die Einholung eines neuen psychiatrischen Gutachtens gehören, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Dabei habe sich die Jugendanwaltschaft ans sogenannte Beschleunigungsgebot zu halten. Das Strafverfahren muss also innert angemessener Frist durchgeführt werden.
Das Obergericht stuft allerdings – wie schon das Bundesgericht – eine solche vorläufige geschlossene Unterbringung als problematisch ein, sofern sie länger als ein halbes Jahr dauert. Das Gericht hat deshalb «die Parteien aufgefordert, weiterhin nach einer raschen Lösung zu suchen».