Der jugendliche Straftäter «Carlos» bleibt weiterhin in Haft. Das Zürcher Obergericht hat seine Beschwerde gegen die vorübergehende Einweisung in das Gefängnis «Limmattal» abgewiesen.
Eine vorläufige Platzierung im Gefängnis, die über eine Jugendabteilung verfüge, sei verhältnismässig, schreibt das Obergericht in einer Mitteilung vom Mittwoch. Es handle sich dabei nicht um den Vollzug einer Freiheitsstrafe, sondern um eine «provisorische und zeitlich beschränkte Lösung» im Rahmen des Massnahmenvollzugs.
Trotz der beträchtlichen Erfolge, die in den letzten 13 Monaten mit der individuellen Behandlung erzielt worden seien, sei «Carlos» zu seinem sowie zum Schutz seines Umfeldes in seiner derzeitigen Unterbringung zu belassen. Es gelte diese Zeit nun intensiv zu nutzen, um neue Möglichkeiten einer individuellen Betreuung zu erarbeiten.
Gegend den Entscheid des Obergerichts kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht werden.