Ein langjähriger kantonaler Personalberater hat in seinem Zürcher Büro mehrere arbeitslose Frauen sexuell bedrängt. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn am Dienstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie 1000 Franken Busse.
„Ich weiss nicht, welcher Teufel mich geritten hat“, sagte der 60-jährige Familienvater vor Gericht. Der Angeklagte war im September 2010 festgenommen worden.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Beamte der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) seit dem Herbst 2009 gleich drei Frauen in der Amtsstube nicht nur belästigt, sondern auch teilweise zu sexuellen Handlungen verleitet hatte.
So hatte der Angeklagte ab Herbst 2009 eine heute 30-jährige Klientin in seinem Büro in Zürich-Oerlikon immer wieder sexuell belästigt. Er fragte sie, ob sie auch auf Sado-Maso stehe und zeigte ihr an seinem Arbeitscomputer diverse perverse pornographische Bilder. Zudem forderte er sie auf, künftig Leder- und Latexkleider zu tragen.
Sexuelle Handlung erzwungen
Im Dezember 2009 verlangte er von ihr, ihn im Intimbereich anzufassen, was sie aus Angst vor einer Amtsperson auch tat. Bei anderen Gelegenheiten trug der Beschuldigte eine Peniscorsage und fragte die Geschädigte, was es kosten würde, „wenn sie ihm den Arsch verhauen würde“.
Eine heute 28-jährige Frau sollte ebenfalls Lederkleidung tragen und die sexuellen Lüste des Beamten befriedigen. Als der von der ersten Geschädigten verzeigte Täter aufflog, kam heraus, dass er diverse pornographische Bilder an seinem Computer heruntergeladen und in seinem Aktenkoffer mitgeführt hatte. Dabei handelte es sich um verbotene Bilder, die sexuelle Handlungen von Hunden und Pferden mit Frauen darstellten.
Der Ex-Beamte zeigte sich vor Gericht grundsätzlich geständig. Er musste wegen Amtsmissbrauchs, Ausnützung der Notlage sowie Pornographie mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten rechnen. Zudem mit der Weisung, nicht mehr mit weiblicher Klientel beruflich tätig zu sein.
Stellung missbraucht
Das Gericht folgte der Anklage und setzte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie 1000 Franken Busse fest. Es sprach von einem erheblichen Verschulden, da der Mann seine Stellung missbraucht und ausgenützt habe. „Der Angeklagte hatte persönliche Vorteile, die er ohne sein Amt nie hätte erlangen können“, erklärte der Vorsitzende.
Der freigestellte Ex-Beamte, der heute als Aushilfe in der Privatwirtschaft arbeitet, wurde verpflichtet, der Frau, die ihn angezeigt hatte, eine Genugtuung von 3000 Franken zu bezahlen.