Der Zürcher Regierungsrat ist mit der Arbeit der Nagra nicht zufrieden. Bereits im jetzigen Zeitpunkt die Anzahl möglicher Standortgebiete für ein geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle auf zwei zu reduzieren, sei verfrüht.
Die Kantone hätten die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) wiederholt aufgefordert, alle potenziellen Standortgebiete auf vergleichbarer Basis zu untersuchen sowie transparent und nachvollziehbar zu bewerten, schreibt der Regierungsrat in einer am Donnerstag publizierten Antwort zu einer Anfrage der FDP.
Die Nagra hat 2011 vom Bundesrat den Auftrag erhalten, mindestens je zwei Lagerstandorte für hochradioaktive sowie für schwach- und mittelradioaktive Abfälle vorzuschlagen. Ende Januar präsentierte die Nagra jedoch nur noch Jura Ost und Zürich Nordost (Weinland) für ein Tiefenlager sowohl von schwach- und mittelradioaktiven als auch von hochradioaktiven Atomabfällen.
Eine Analyse der Unterlagen vermittle nicht den Eindruck, dass der Vorschlag die geforderten Kriterien erfülle, schreibt der Regierungsat. Gemäss Vorgaben der Aufsichtsbehörde ENSI dürften nur eindeutige Nachteile zum Ausschluss eines Standortgebietes führen.
Deshalb dürfe in der zweiten Etappe ein geologisches Standortgebiet nur dann ausgeschlossen werden, wenn gesichert sei, dass es gegenüber einem oder mehreren andern Standorten «eindeutige Nachteile» aufweise.
Das politische Leitgremium des Sachplans, der Ausschuss der Kantone unter dem Vorsitz von Baudirektor Markus Kägi (SVP), habe deshalb die kantonale Expertengruppe Sicherheit (AG SiKa/KES) beauftragt, die umfangreichen Unterlagen zu analysieren. Der Bericht werde in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres erwartet.
Regionalkonferenzen – keine Alibigremium
Als «fruchtbar und zielführend» bezeichnet der Regierungsrat die regionale Partizipation. Anfängliche Kritik der Scheinpartizipation sei gründlicher Auseinandersetzung und guter Zusammenarbeit gewichen.
Obwohl von der Bundes- bis zur Gemeindeebene die Frage der Sicherheit als vorrangig betrachtet werde, hätten die regionalen Akteure im Sachplanverfahren doch Gewicht – beispielsweise bei der Ausscheidung möglicher Standorte für Oberflächenanlagen.
Erst in einer dritten Etappe zur Sprache kommt laut Regierungsrat die Frage der Abgeltungen zwischen der Nagra, dem Kanton und den Regionen. Damit solle verhindert werden, dass der Vorrang der Sicherheit in den vorhergehenden Etappen unterlaufen werde.