Zürcher Regierungsrat sagt Ja zum Staatsvertrag mit Deutschland

Der Zürcher Regierungsrat stimmt dem Flughafen-Staatsvertrag mit Deutschland „ohne grosse Begeisterung“ zu, wie Volkswirtschaftsdirektor Ernst Stocker (SVP) am Dienstag vor den Medien sagte. Man sehe keine bessere Alternativ-Lösung zum vorliegenden Vertrag.

Trotz zusätzlicher Flugbewegungen sagt die Zürcher Regierung Ja zum Staatsvertrag mit Deutschland (Archiv) (Bild: sda)

Der Zürcher Regierungsrat stimmt dem Flughafen-Staatsvertrag mit Deutschland „ohne grosse Begeisterung“ zu, wie Volkswirtschaftsdirektor Ernst Stocker (SVP) am Dienstag vor den Medien sagte. Man sehe keine bessere Alternativ-Lösung zum vorliegenden Vertrag.

Dieser stellt nach Ansicht des Regierungsrates „das grösstmögliche Entgegenkommen gegenüber Süddeutschland“ dar. Weitere Konzessionen lehnt die Kantonsregierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund ab.

Störend ist nach Ansicht der Zürcher Regierung die vorgesehene Verlagerung von zusätzlichen Flugbewegungen von Süddeutschland in die Schweiz. Stocker geht davon aus, dass es sich um rund 5000 Flüge handelt, die künftig statt über Deutschland über der Schweiz abgewickelt werden.

Zürcher Bevölkerung zahlt „sehr hohen Preis“

Die Wochenendregelung und die Ausweitung der Sperrzeiten abends schon ab 18 Uhr seien ein „sehr hoher Preis“, den vor allem die Zürcher Bevölkerung zu bezahlen habe, sagte Stocker. Doch in der Gesamtbewertung überwiegen nach Ansicht der Zürcher Regierung die Vorteile.

So könne mit einem Staatsvertrag Rechts- und Planungssicherheit hergestellt und eine verlässliche Situation geschaffen werden. Die von Deutschland gewährte Frist bis 2020 für die schweizinterne Umsetzung, die Vertragsdauer auf unbestimmte Zeit und die Unkündbarkeit des Vertrags bis 2030 wertet die Regierung als Vorteile.

Stocker wertet zudem positiv, dass der gekröpfte Nordanflug explizit als Möglichkeit im Vertrag erwähnt wird. In Zukunft könne dieser vielleicht einmal eine gewisse Entlastung bringen.

Für die gesamte schweizerische Volkswirtschaft ist es gemäss Stocker wichtig, dass der Flughafen als „Tor zur Welt“ erhalten bleibt. Nicht zuletzt aufgrund dieser wirtschaftlichen Interessen werde der Staatsvertrag wohl im eidgenössischen Parlament schliesslich nicht scheitert, vermutet der Zürcher Volkswirtschaftsdirektor.

Eine Ablehnung des Staatsvertrags durch die Schweiz würde „die Situation noch zusätzlich erschweren und voraussichtlich eine auch nur im Ansatz ausgewogene Lösung sogar in weite Ferne rücken lassen“, heisst es in der Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates.

Zürich gegenüber anderen Kantonen nicht benachteiligen

Die Zustimmung zum Staatsvertrag steht für die Zürcher Regierung ausdrücklich unter einem generellen Vorbehalt: Die schweizinterne betriebliche Umsetzung darf nur in Absprache mit dem Kanton Zürich festgelegt werden, insbesondere im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL).

Die Bevölkerung des Kantons Zürich trage schon heute die negativen Auswirkungen des Flugbetriebs praktisch alleine. Über 95 Prozent der vom Fluglärm stark belästigten Personen lebten nämlich im Kanton Zürich.

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