Zürcher Schulen können Schulleiter ohne Lehrdiplom einstellen

Schulbehörden im Kanton Zürich können künftig auch Schulleiter ohne Lehrdiplom einstellen. Das Stimmvolk hiess die Anpassung des Lehrpersonalgesetzes an der Volksschule mit 229’361 Ja gegen 108’342 Nein gut. Die Stimmbeteiligung betrug beim kantonalen Urnengang rund 43 Prozent.

An Zürcher Schulen gibt es bald auch Schulleiter ohne Lehrdiplom (Symbolbild) (Bild: sda)

Schulbehörden im Kanton Zürich können künftig auch Schulleiter ohne Lehrdiplom einstellen. Das Stimmvolk hiess die Anpassung des Lehrpersonalgesetzes an der Volksschule mit 229’361 Ja gegen 108’342 Nein gut. Die Stimmbeteiligung betrug beim kantonalen Urnengang rund 43 Prozent.

Gegen das Gesetz hatte die Gewerkschaft VPOD das konstruktive Referendum ergriffen. Schulleiter sollten weiterhin eine pädagogische Ausbildung mit Lehrdiplom vorweisen müssen. Der Gegenvorschlag wurde jedoch mit 134’350 Ja gegen 183’409 Nein deutlich verworfen.

Befürwortet haben die Stimmberechtigten die Vorverlegung der Hauswirtschaftskurse in die erste oder zweite Klasse des Gymnasiums. Die Änderung des Mittelschulgesetzes wurde mit 252’484 Ja gegen 112’032 Nein gutgeheissen. Mit einem Ja-Anteil von 69,3 Prozent fiel die Zustimmung deutlich aus.

Mit der Vorverlegung wird vermieden, dass Sekundarschüler, die ins Kurzgymnasium übertreten, zweimal „Husi“-Unterricht bekommen. Auf diese Weise können jährlich rund 3,5 Millionen Franken gespart werden. Darüber abgestimmt werden musste, weil im Kantonsrat das Referendum gegen die Gesetzesänderung ergriffen worden war.

Kanton bleibt ein Sparpaket erspart

Eine Mehrheit fand an der Urne auch die Bewältigung der Finanzspritze zur Sanierung der in Schieflage geratenen BVK Personalvorsorge. 229’419 Stimmberechtigte stellten sich hinter die Vorlage; 122’389 lehnten sie ab. Der Ja-Anteil fiel mit 65,2 Prozent unerwartet deutlich aus.

Die Mehrheit des Kantonsrates hatte beschlossen, einen Teil der Einmaleinlage, nämlich 1,6 Millionen Franken, aus der Berechnung des so genannten „mittelfristigen Ausgleichs“ auszuklammern. Gegen dieses Vorgehen hatte die SVP das Referendum ergriffen. Die Gegner sprachen von „Trickserei“ und verlangten, dass das Geld innert vier Jahren abgeschrieben wird.

Damit hätten in den nächsten vier Jahren je 430 Millionen Franken in der Kantonskasse gefehlt und der Regierungsrat wäre gezwungen gewesen, ein milliardenschweres Sparpaket zu schnüren. Das Stimmvolk wollte aber von einer solchen „Rosskur“ nichts wissen.

Keine tieferen Grundstückgewinnsteuer

Abgelehnt haben die Zürcher Stimmberechtigten mit 56 Prozent Nein eine Senkung der Grundstückgewinnsteuer. 160’271 Stimmberechtigte befürworteten den Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes, 203’320 lehnten eine Senkung der Tarife ab. Bei einem Ja hätten die Gemeinden auf insgesamt 75 Millionen Franken Einnahmen verzichten müssen.

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