Die Staatsanwaltschaft Zürich hat Anklage erhoben wegen Rassendiskriminierung. Es geht um eine islamfeindliche Twitter-Mitteilung, die ein damaliges Stadtzürcher SVP-Mitglied im Juni 2012 abgesetzt hatte. Die Anklage beantragt eine bedingte Geldstrafe und eine Busse.
«Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht … diesmal für Moscheen», twitterte der damalige Schulpfleger. Den Tweet habe er als Reaktion auf einen gerichtlichen Freispruch eines Islamisten geschrieben, erklärte er damals. Dieser hatte Gewalt gegenüber sex-unwilligen Ehefrauen als «okay» bezeichnet.
Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafverfahren wegen Verstosses gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm eröffnet. Nachdem die Untersuchungen abgeschlossen worden waren, erhob sie beim Bezirksgericht Uster Anklage wegen mehrfacher Rassendiskriminierung.
Laut Staatsanwalt hat der Beschuldigte durch den Kristallnacht-Tweet und weitere Twitter-Mitteilungen «die muslimische Volksgruppe und die islamische Glaubensgemeinschaft in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt». Zudem habe er damit «den Völkermord an den europäischen Juden als gerechtfertigt dargestellt».
Der Ankläger beantragt eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 120 Franken und eine Busse von 2000 Franken, wie es in der Mitteilung heisst.
Der Twitterer war zur Zeit der fatalen Mitteilung Mitglied der SVP der Stadt Zürich gewesen. Zudem amtierte er als Schulpfleger im Schulkreis Zürichberg. Sowohl die Parteimitgliedschaft als auch sein Amt gab er aufgrund der Turbulenzen nach dem Tweet ab. Obendrein verlor er seine Arbeitsstelle.