Zürcher Staatsanwaltschaft: Blocher wurde nicht vorgewarnt

Der Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner hat dementiert, dass Christoph Blocher vor der Hausdurchsuchung durch seine Behörde gewarnt worden sei. Die Durchsuchung sei für Blocher überraschend gewesen, sagte er am Donnerstag gegenüber der Sendung „10 vor 10“ des Schweizer Fernsehens SF.

Laut Staatsanwaltschaft nicht auf Hausdurchsuchung vorbereitet: Christoph Blocher (Archiv) (Bild: sda)

Der Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner hat dementiert, dass Christoph Blocher vor der Hausdurchsuchung durch seine Behörde gewarnt worden sei. Die Durchsuchung sei für Blocher überraschend gewesen, sagte er am Donnerstag gegenüber der Sendung „10 vor 10“ des Schweizer Fernsehens SF.

Brunner bestätigte aber, dass Blocher am Montag, einen Tag vor der Hausdurchsuchung, zur Einvernahme als beschuldigte Person vorgeladen worden sei. „Wir riefen am 19. März seinen Anwalt an. Dieser sagte, Blocher berufe sich auf seine Immunität“, sagte Brunner.

„Wir waren überzeugt, dass keine Immunität vorliegt und schritten sofort zu der Hausdurchsuchung ohne jegliche Vorwarnung“, sagte Brunner. Nicht im Focus der Strafuntersuchung seien dagegen die Gespräche, die der SVP-Nationalrat mit der damaligen Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey führte.

Laut Brunner hat die Staatsanwaltschaft bei den Durchsuchungen von Blochers Büro und Wohnung potenziell beweisrelevantes Material gefunden.

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