Zürcher Staatsanwaltschaft entscheidet über Anklage gegen Karl Dall

Ob der deutsche Komiker Karl Dall wegen Vergewaltigungsvorwürfen vor Gericht muss, steht noch nicht fest. Vergangene Woche fand die Schlusseinvernahme statt, wie Corine Bouvard, Sprecherin der Zürcher Staatsanwaltschaft, einen Bericht der «Bild»-Zeitung bestätigte.

Der deutsche Komiker Karl Dall (Archiv) (Bild: sda)

Ob der deutsche Komiker Karl Dall wegen Vergewaltigungsvorwürfen vor Gericht muss, steht noch nicht fest. Vergangene Woche fand die Schlusseinvernahme statt, wie Corine Bouvard, Sprecherin der Zürcher Staatsanwaltschaft, einen Bericht der «Bild»-Zeitung bestätigte.

Die Parteien haben nun nochmals zehn Tage Zeit, um allenfalls ergänzende Beweisanträge zu stellen. Danach entscheidet die Staatsanwaltschaft definitiv darüber, ob Anklage erhoben wird.

Eine Schweizer Journalistin wirft Dall vor, sie im September vergangenen Jahres in einem Hotel in Zürich vergewaltigt zu haben. Zwei Monate später erstattete sie Anzeige, der Komiker sass daraufhin vier Tage in Zürich in Untersuchungshaft.

Dall bestreitet die Tat. In einem «Blick»-Interview vom vergangenen Dezember sagte er, er empfinde mit der Frau «irgendwie Mitleid». Er sehe sich als Opfer einer mehrfach durch Stalking auffällig gewordenen Journalistin.

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