Zürcher Staatsanwaltschaft klagt Ex-Nationalrat Bruno Zuppiger an

Der vor kurzem zurückgetretene Zürcher SVP-Nationalrat Bruno Zuppiger und einer seiner ehemaligen Mitarbeiter der Zuppiger & Partner AG haben ein Strafverfahren wegen Veruntreuung am Hals. Die Staatsanwaltschaft fordert bedingte Freiheitsstrafen von je 13 Monaten.

Bruno Zuppiger wird angeklagt (Bild: sda)

Der vor kurzem zurückgetretene Zürcher SVP-Nationalrat Bruno Zuppiger und einer seiner ehemaligen Mitarbeiter der Zuppiger & Partner AG haben ein Strafverfahren wegen Veruntreuung am Hals. Die Staatsanwaltschaft fordert bedingte Freiheitsstrafen von je 13 Monaten.

Die Beschuldigten hätten während der Untersuchung gestanden, bei der Abwicklung eines Willensvollstreckermandates für eine verstorbene Mitarbeiterin insgesamt rund 240’000 Franken veruntreut zu haben, heisst es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Montag.

Im Dezember 2006 und im April 2007 überwiesen sie aus dem Vermögen der Verstorbenen unrechtmässig zunächst 140’000 Franken und danach 100’000 Franken auf Konten der Zuppiger & Partner AG und auf das Privatkonto von Bruno Zuppiger. Damit wurden Verbindlichkeiten der Firma beglichen.

Die Staatsanwaltschaft habe im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens am Bezirksgericht Zürich Anklage erhoben, heisst es in der Mitteilung weiter. Vorgeschlagen würden bedingte Freiheitsstrafen von je 13 Monaten.

Akten an Gericht überwiesen

Ein abgekürztes Verfahren ist gemäss Strafprozessordnung dann möglich, wenn Beschuldigte die Schuld im Wesentlichen eingestehen und die Zivilforderungen im Grundsatz anerkennen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss nicht mehr über sämtliche Einzelheiten Beweis geführt werden.

In einem solchen Fall wird das Geständnis zu einem Anklageentwurf verarbeitet. Die Anklageschrift wird dann dem Gericht in Form eines Urteilsvorschlages unterbreitet.

Das Bezirksgericht muss lediglich noch prüfen, ob die Durchführung des abgekürzten Verfahrens rechtmässig und angebracht ist, die Anklage mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung und den Akten übereinstimmt und die beantragten Sanktionen angemessen sind.

Gemäss Strafprozessordnung müssen die Beschuldigten an der Verhandlung teilnehmen und den Sachverhalt anerkennen. Die Akten von Zuppiger und seinem ehemaligen Mitarbeiter seien dem Bezirksgericht bereits überwiesen worden, sagte Staatsanwalt Jérôme Burkhalter auf Anfrage der sda. Wann die Verhandlung stattfinden wird, ist noch nicht bekannt.

Über „Weltwoche“-Artikel gestolpert

Die Ungereimtheiten in Zusammenhang mit der Verteilung des Nachlasses der verstorbenen Mitarbeiterin an zwei gemeinnützige Organisationen war im Dezember 2011 in einem Artikel der „Weltwoche“ publik gemacht worden.

Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin gegen Zuppiger und seinen Mitarbeiter eine Strafuntersuchung wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung ein. Für den SVP-Politiker Zuppiger hatte dies weitreichende Konsquenzen.

Nach Bekanntwerden der Erbschaftsaffäre musste er im Dezember 2011 kurz vor der Bundesratswahl seine Kandidatur zurückziehen. Später verlor er auch den Posten als Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes und die Unterstützung der Zürcher SVP.

Am 10. September dieses Jahres zog Zuppiger den endgültigen Schlussstrich unter seine Politkarriere. Am ersten Tag der Herbstsession erklärte er nach fast 13 Jahren den sofortigen Rücktritt aus dem Nationalrat.

Keine Geschädigten

Unter den gegebenen Umständen sei es nicht mehr möglich, das Mandat in der von ihm gewohnten Qualität und dem nötigen Engagement auszuüben, hielt Zuppiger in seinem Rücktrittsschreiben fest. Besonders schlimm sei es gewesen, seine Familie und sein engeres Umfeld leiden zu sehen.

Zuppiger räumte ein, Fehler begangen zu haben und zeigte sich bereit, die zu erwartende Strafe zu akzeptieren. Er betonte aber auch, dass keine Dritten zu Schaden gekommen seien. Nachdem die betroffenen Organisationen interveniert und mit Klagen gedroht hatten, bezahlte Zuppiger den vollen Betrag mit Zinsen an diese aus.

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