Der deutsche Entertainer Karl Dall hat im Verfahren um eine angebliche Vergewaltigung einer Schweizer Journalistin ein Problem weniger: Der Staatsanwalt verzichtet auf einen Weiterzug des erstinstanzlichen Urteils.
Staatsanwalt Edwin Lüscher bestätigte am Freitag eine Meldung des «Blicks», wonach er auf einen Weiterzug verzichte. Gegenüber der Nachrichtenagentur sda begründete Lüscher dies lapidar mit den Worten: «Das Urteil hat überzeugt.»
Dennoch muss Dall sich der nächsten Instanz stellen: Die Klägerin hält an ihrer Berufung fest, wie der «Blick» den Anwalt der Frau zitiert. Der Verhandlungstermin am Obergericht steht noch nicht fest.
Das Bezirksgericht Zürich hatte Dall Ende Dezember 2014 vom Vorwurf der Vergewaltigung und der versuchten Nötigung freigesprochen. Das Gericht war zur Überzeugung gelangt, die Beweislage reiche für eine Verurteilung nicht aus.
Angezeigt worden war der heute 74-jährige prominente Entertainer von einer ehemaligen Solothurner Journalistin. Die heute 44-Jährige die mittlerweile von der IV lebt, hatte ihm vorgeworfen, sie im September 2013 in einem Zürcher Hotelzimmer vergewaltigt zu haben.
Bekannte Stalkerin
In den Aussagen der Frau erkannte das Gericht zahlreiche Ungereimtheiten. Es stufte sie als unglaubwürdig ein. Schon seit Jahren stalkte sie immer wieder Prominente, belagerte und bedrohte sie. Unter ihren Opfern war etwa der im Dezember verstorbene Musiker Udo Jürgens. Zweimal war die Frau schon im Zusammenhang mit solchen Attacken schuldig gesprochen worden.
Das Bezirksgericht sprach Dall frei. Der Beschuldigte seinerseits hatte die Vorwürfe von Anfang an dezidiert zurückgewiesen und sich als Opfer einer Stalkerin und deren psychischer Probleme bezeichnet.
Neben der Klägerin hatte auch der Staatsanwalt nach dem Urteil vorsorglich Berufung angemeldet. Nachdem er das schriftliche begründete Urteil studiert hat, verzichtet er nun aber darauf. Damit kam es genau so, wie Dalls Anwalt im Dezember gesagt hatte: «Ich bin zuversichtlich, dass die Staatsanwaltschaft nach Studium des begründeten schriftlichen Urteils auf die Berufung verzichtet.»