Das Zürcher Obergericht hat einen Zürcher Stadtpolizisten wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu 120 Franken verurteilt. Laut Anklage hatte der Polizist einen Kroaten als «Scheiss-Jugo» bezeichnet.
Damit korrigierte das Obergericht laut Mitteilung vom Dienstag ein Urteil des Bezirksgerichts Zürich. Dieses hatte den nicht geständigen Polizisten im vergangenen März freigesprochen, da mehrere Polizeibeamte vor Ort waren, die ebenfalls als Täter in Frage kamen. Der heute 35-jährige Geschädigte legte Berufung gegen das Urteil ein.
Laut Anklage trug sich der Vorfall in der Nacht auf den 18. September 2011 zu. Damals tauchte der wütende Kroate in der Regionalwache Aussersihl auf und suchte seine Jacke, die man ihm zuvor bei einer Polizeikontrolle abgenommen hatte.
Als er das Kleidungsstück erhalten hatte, beschwerte er sich über die Fahnder. Diese hatte er bereits auf der Strasse als «Nazi-Schweine» bezeichnet. Dafür wurde er später mit 500 Franken gebüsst.
Darauf verlor der stellvertretende Wachtchef laut Anklage die Fassung und schrie: «Use du Scheiss-Jugo». Der Beschuldigte stellte diese Worte allerdings entschieden in Abrede. Er habe so etwas nie gesagt, erklärte er.
Verteidiger verlangte Freispruch
Der Verteidiger verlangte einen Freispruch. Selbst wenn sein heute 44-jähriger Mandant den Geschädigten so beschimpft hätte, wäre eine Befreiung von einer Strafe angezeigt, sagte er vor Gericht. Sein Klient habe lediglich unmittelbar auf eine Provokation reagiert.
Zudem sei die Anklage nicht bewiesen. Der Privatkläger habe gar nicht mitbekommen, wer die Beleidigung ausgestossen habe. Während des Vorfalls hätten sich mehrere Polizisten auf der Wache aufgehalten.
Diese Argumente liess das Obergericht nicht gelten. Allerdings gingen die Richter auch von einer gewissen Mitverantwortung des Kroaten aus und traten auf seine Forderung nach Genugtuung nicht ein.
Der Polizeibeamten muss nicht nur für die Strafe aufkommen, er muss auch die bisher aufgelaufenen Gerichtskosten von 4500 Franken übernehmen. Zudem wurde er verpflichtet, dem Geschädigten eine Prozessentschädigung von 5000 Franken zu bezahlen.