Zürcher Stimmberechtigte schaffen die Grundstufe wieder ab

Der Kanton Zürich lehnt die Einführung der Grundstufe anstelle des Kindergartens ab. Die Stimmberechtigten haben sowohl die „prima-Initiative“ als auch den Gegenvorschlag des Kantonsrates mit 71,29 Prozent beziehungsweise 54,79 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiliung betrug 34 Prozent.

Bild der Vergangenheit: Unterricht in der Grundstufe in einem Zürcher Schulhaus (Archiv) (Bild: sda)

Der Kanton Zürich lehnt die Einführung der Grundstufe anstelle des Kindergartens ab. Die Stimmberechtigten haben sowohl die „prima-Initiative“ als auch den Gegenvorschlag des Kantonsrates mit 71,29 Prozent beziehungsweise 54,79 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiliung betrug 34 Prozent.

Die Grundstufe kommt weder als obligatorisches noch als freiwilliges Modell für den Start in die Volksschule. Als Schulversuch wird die Grundstufe seit 2004 in 27 Gemeinden des Kantons Zürich praktiziert.

Die Volksinitiative zur Weiterentwicklung der Kindergartenstufe („prima-Initiative“) verlangte die flächendeckende Einführung des Modells. Sie wurde mit 80’232 Ja zu 199’232 Nein abgelehnt. Der Gegenvorschlag wollte den Entscheid den Schulpflegen überlassen, ob sie in ihren Gemeinden Kindergärten oder Grundstufen führen. Dafür stimmten 125’187 Stimmberechtigte, dagegen 151’684.

In der Grundstufe werden Kinder in altersdurchmischten Gruppen unterrichtet. Der Übergang vom spielerischen Lernen des Kindergartens zum systematischen Lernen der Primarstufe erfolgt fliessend. Die obligatorische Einführung der Grundstufe hätte für Kanton und Gemeinden Mehrkosten von rund 62 Millionen Franken gebracht.

Vermieter müssen Transparenz schaffen

Überraschend gutgeheissen haben die Stimmberechtigten mit einem Ja-Anteil von 52,30 Prozent die Volksinitiative „Transparente Mieten“ des Zürcher Mieterverbandes. Das Begehren wurde bei einer Stimmbeteiligung von 35,03 Prozent mit 154’333 Ja zu 140’757 Nein angenommen.

Künftig sind die Eigentümer bei einer Neuvermietung wieder verpflichtet, bei einer Neuvermietung unaufgefordert auf einem Formular die Miete des Vormieters anzugeben. 2003 war die Formularpflicht mit einem Volksentscheid abgeschafft worden.

Chancenlos war die Initiative „Rechtsschutz für alle (Mietgericht gebührenfrei)“. Sie wurde mit 59,79 Prozent-Nein Stimmen abgelehnt. Mit diesem Begehren wollte der Mieterverband, dass Mieter weder Vorschuss noch Gebühren bezahlen müssen, wenn sie mit einer Beschwerde ans Mietgericht gelangen. 118’191 Stimmbrechtigte stimmten der Initiative zu, 175’738 lehnten sie ab.

Nächster Artikel