Abgewiesene Asylbewerber und Sans-Papiers haben im Kanton Zürich auch künftig bei Härtefallgesuchen eine beratende Kommission an ihrer Seite. Das Stimmvolk lehnt die Abschaffung der Härtefallkommission mit 68 Prozent ab.
Die Stimmberechtigten folgten damit der Empfehlung von Regierungsrat und Kantonsrat. Sie verwarfen das Volksbegehren der SVP mit 247’588 Nein- zu 115’207 Ja-Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug 42,6 Prozent.
Die Kommission hat die Aufgabe, Härtefallgesuche von abgewiesenen Asylsuchenden und Sans-Papiers zu prüfen. Entscheiden kann sie jedoch nicht – sie gibt lediglich Empfehlungen ab.
Kommt die Härtefallkommission zu einem anderen Schluss als das Migrationsamt, landet das Dossier auf dem Tisch des Vorstehers der Sicherheitsdirektion. Stimmt dieser dem Härtefallgesuch zu, wird es ans Staatssekretariat für Migration (SEM) weitergeleitet, das dann definitiv über Ausweisung oder Aufnahme entscheidet.
Die SVP wollte mit ihrer Volksinitiative «Keine Härtefallkommission für abgewiesene Asylsuchende und Personen mit ungeregeltem Aufenthaltsstatus» nicht nur die Kommission abschaffen. Eine Gesetzesänderung sollte auch eine erneute Wiedereinsetzung dauerhaft verhindern. Unterstützt wurde die SVP einzig von der FDP.
Seit je ein Dorn im Auge
Im Kanton Zürich existierte bereits von 1999 bis 2002 eine Härtefallkommission. Das konsultative Gremium war aber nur mit wenigen Kompetenzen ausgestattet und beantragte nach drei Jahren die Selbstauflösung.
Den Anstoss zur Wiedereinführung gab die Besetzung der Zürcher Predigerkirche im Jahr 2008. Mit der Aktion kritisierte damals eine Gruppe von Sans-Papiers die restriktive Praxis des kantonalen Migrationsamtes. Im September 2009 nahm die Kommission ihre Tätigkeit auf.
Zwischen 2010 und 2014 hat die Härtefallkommission insgesamt 242 Gesuche beurteilt. Der Vorsteher der Sicherheitsdirektion unterstützte von den 45 zu beurteilenden Gesuchen deren 23, also knapp die Hälfte.
Wie das SEM diese Gesuche abschliessend beurteilt, ist wegen fehlender Statistik nicht bekannt. Die vom Kanton Zürich weitergeleiteten Gesuche würden aber in der Regel anerkannt, sagte Urs Grob, Sprecher der Sicherheitsdirektion.
In der Schweiz kennen neben dem Kanton Zürich noch mindestens Luzern und Wallis eine solche beratende Kommission. Der Kanton Graubünden lehnte die Schaffung einer Härtefallkommission im Jahr 2009 ab.
Der Zürcher SVP war die Härtefallkommission seit je ein Dorn im Auge. Abgewiesene Asylsuchende verfügten bereits über genügend Rechtsmittel, um gegen Asylentscheide vorzugehen, kritisierte die Partei.
Nachdem die SVP im Kantonsrat wiederholt erfolglos die Abschaffung der Einrichtung gefordert hatte, lancierte sie vor bald zwei Jahren die Volksinitiative.
Gebührenvorlagen ebenfalls abgelehnt
Mit einem Nein-Anteil von 59,4 Prozent und 64,3 Prozent lehnten die Stimmberechtigten auch die zwei Gebührenvorlagen für den Kanton respektive für die Gemeinden ab. Mit 201’201 Nein- zu 137’606 Ja-Stimmen waren sie gegen die Änderung der Kantonsverfassung. 216’352 Nein- zu 120’109 Ja-Stimmen gingen zur Änderung des Gemeindegesetzes ein.
Die Gebührenvorlagen beruhen auf zwei Volksinitiativen. Der kantonale Gewerbeverband und der kantonale Hauseigentümerverband wollten mit den Initiativen erreichen, dass künftig alle Gebühren in einem Katalog erfasst und jeweils alle vier Jahre vor Beginn der Legislatur dem Parlament oder den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt würden.