Zürcher Straftäter können bald zwischen Zelle und Fussfessel wählen

Wer sich dafür eignet, kann ab Januar 2018 anstelle des halboffenen Vollzugs seine Strafe mit elektronischen Fussfesseln absolvieren. Der Pilotversuch dafür ist im Kanton Zürich gerade zu Ende gegangen.

Der Pilotversuch mit elektronischen Fussfesseln im Kanton Zürich ist erfolgreich zu Ende gegangen. (Archiv) (Bild: sda)

Wer sich dafür eignet, kann ab Januar 2018 anstelle des halboffenen Vollzugs seine Strafe mit elektronischen Fussfesseln absolvieren. Der Pilotversuch dafür ist im Kanton Zürich gerade zu Ende gegangen.

19 jugendliche und junge Erwachsene nahmen seit Juli 2015 am Pilotbetrieb der elektronischen Überwachung teil. Sie trugen freiwillig einen Sender am Bein, der ihren Aufenthaltsort an einen Server übermittelte. Das erklärten die Verantwortlichen des Zürcher Justizvollzugs am Montag vor den Medien.

Verstiessen sie gegen ihre Auflagen, führte das zu Sanktionen. Nicole Holderegger, Leiterin Straf- und Massnahmenvollzug bei der Oberjugendanwaltschaft, sagte: «Die jungen Straftäter waren froh, dass es die elektronische Überwachung gibt.»

Sie veranschaulichte dies am Fall eines jungen Mannes, der in einer Institution untergebracht werden sollte. Bis dahin hätte er mehrere Wochen in einer Zelle warten müssen – oder angenehmer mit einem Sender am Bein zu Hause.

Geregelter Tagesablauf

Motivierend für Straftäter sei auch gewesen, sagte Holderegger, dass sie beweisen konnten, dass sie sich an Abmachungen hielten. Nebenbei hat das Pilotprojekt auch gezeigt: Unter dem Einfluss der Fussfesseln fiel es den Straftätern leichter, sich an einen geregelten Tagesablauf zu halten.

Projektleiter Daniel Schlüsselberger schränkte jedoch ein: «Mit dieser Überwachung lassen sich keine Taten oder Fluchten verhindern.» Für gefährliche Straftäter ist die elektronische Überwachung nicht geeignet.

Nach dem Ende des Pilotbetriebs werden weiterhin junge Straftäter mittels Electronic Monitoring (EM) überwacht. Die Universität Bern begleitet diese Phase wissenschaftlich. Ausserdem werden nun Kriterien erarbeitet, nach denen entschieden werden kann, ob sich ein erwachsener Straftäter für das EM eignet.

Ab 2018 auch Erwachsene

Denn ab Januar 2018 tritt im Kanton Zürich ein Gesetz in Kraft, wonach die elektronische Überwachung eine Alternative zum halboffenen Vollzug ist. Wie heute bei den jugendlichen Straftätern wird dort auch jeder Fall genau angeschaut und begleitet werden müssen.

Das EM soll nach Ansicht des Kantons längerfristig die Kosten im Strafvollzug senken. Neu arbeitet der Sender auch mit der GPS-Technik. Andere Kantone haben bereits Erfahrungen gemacht mit Funkverbindungen. Damit konnte man jedoch nur die Einhaltung des Hausarrests kontrollieren, nicht etwa Rayonverbote.

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