Zürcher Whistleblowerinnen gehen nicht nach Strassburg

Die beiden als Zürcher Whistleblowerinnen bekannt gewordenen ehemaligen Mitarbeiterinnen des Zürcher Sozialamtes anerkennen das Bundesgerichtsurteil. Sie verzichten auf einen Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.

Esther Wyler (links) und Margrit Zopfi (Archiv) (Bild: sda)

Die beiden als Zürcher Whistleblowerinnen bekannt gewordenen ehemaligen Mitarbeiterinnen des Zürcher Sozialamtes anerkennen das Bundesgerichtsurteil. Sie verzichten auf einen Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.

Damit wird das Urteil des Bundesgerichts von Mitte Dezember 2011 rechtskräftig. Es hatte die beiden Frauen der Amtsgeheimnisverletzung schuldig gesprochen und bedingte Geldstrafen von je 20 Tagessätzen zu 80 Franken verhängt.

Wie Margrit Zopfi, eine der beiden Betroffenen, am Montag eine Meldung von Beobachter online gegenüber der sda bestätigte, erachten die Frauen das Risiko einer Niederlage in Strassburg als zu hoch. Dies wäre kontraproduktiv für künftige Whistleblowerinnen.

Ihren Entscheid stützen die Frauen laut der Meldung auf eine Kurzstudie des emeritierten Berner Strafrechtsprofessors Jörg Paul Müller, Spezialist für Europäisches Menschenrecht.

Während Zopfi schon gleich nach dem Urteil des Bundesgerichts einen Gang nach Strassburg ausgeschlossen hatte, kündigte ihre Kollegin Esther Wyler damals an, sie wolle den Menschenrechts-Gerichtshof anrufen. Dieser habe nämlich im Sommer 2011 einer Frau aus Deutschland in einem ähnlichen Fall Recht gegeben.

Zuerst zu externer Anlaufstelle

Im Unterschied zu den zwei Schweizerinnen hatte sich diese Whistleblowerin allerdings erst einmal an die Staatsanwaltschaft als externe Anlaufstelle gewandt und ging nicht direkt an die Medien.

Gerade dies hatte das Bundesgericht Zopfi und Wyler vorgeworfen. Heute würde sie zuerst an eine externe Anlaufstelle oder an die Staatsanwaltschaft gelangen, zitiert Beobachter online Esther Wyler. Sie selbst war am Montag nicht erreichbar.

Der Verzicht auf den Gang nach Strassburg entspreche seiner Empfehlung, sagte der Zürcher Anwalt Valentin Landmann gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Landmann hatte die beiden Frauen vor Gericht vertreten. Die beiden hätten diese Frage mit ihm aber nicht besprochen.

Zopfi und Wyler hoffen nun auf Vorstösse im eidgenössischen Parlament zur Verbesserung des Whistleblower-Schutzes. „Es muss jetzt vorwärts gehen“, sagte Zopfi zur sda. Eine parlamentarische Initiative zur Änderung des Strafgesetzbuches soll laut Beobachter online noch diese Woche eingereicht werden.

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