Das Zürcher Stadtparlament will nicht vom Aargauer Kantonsparlament lernen. Dort werden die Kosten für die Beantwortung parlamentarischer Vorstösse ermittelt und publiziert. In Zürich fand ein entsprechendes CVP-Postulat am Mittwoch keine Mehrheit.
Der Kanton Aargau errechnet in einer Überschlagsrechnung als bisher einziger Kanton seit April 2001 die in der Verwaltung anfallenden Kosten für die Beantwortung von Interpellationen, Postulaten, Motionen und Aufträgen. Die Kosten publiziert er jeweils in der Antwort.
Die 140 Aargauer Grossräte reichen gemäss Recherchen der Nachrichtenagentur sda pro Jahr rund 200 Vorstösse ein. Es fallen jährliche Kosten zwischen 250’000 Franken bis 300’000 Franken an. Einer der teuersten verursachte Kosten von über 22’000 Franken. Die anfallenden Kosten können auch nach Parteien aufgeschlüsselt werden.
«Eindämmung der Vorstossflut»
Wie Postulant Markus Hungerbühler (CVP) am Mittwoch im Zürcher Gemeinderat ausführte, hat die Massnahme im Aargau «zur Eindämmung der Vorstossflut geführt». Dies sei doch auch in Zürich erstrebenswert.
Es gehe nicht darum, ein demokratisches Recht zu beschneiden, argumentierte die CVP. Es sollen Transparenz geschaffen und «sinnlose Vorstösse» reduziert werden. Dagegen könne wohl niemand etwas haben.
Ausser CVP und EVP hatten jedoch alle im Rat vertretenen Parteien etwas dagegen, obwohl sie für den Vorstoss «eine gewisse Sympathie» empfanden. Das 125-köpfige Stadtparlament lehnte die Überweisung des Postulats mit 10 zu 108 Stimmen ab, obwohl der Stadtrat zur Entgegennahme bereit gewesen wäre.
Alle Parteien, die sich zu Wort meldeten – SP und Grüne hüllten sich in Schweigen und drückten lediglich den Nein-Knopf – monierten, dass es bei der Berechnung der Kosten zu viele Unklarheiten gebe und eine Scheingenauigkeit resultiere.
Ein Sprecher der SVP appellierte an die Eigenverantwortung der Politiker. Auch die FDP betonte, dass jeder und jede beurteilen könne, ob ein Vorstoss sinnvoll und notwendig sei. Die GLP befürchtete eine Verlagerung der Diskussionen vom Inhalt zu den Kosten. Der AL fehlte eine Vollkostenrechnung.