Zürich fordert Armee-Unterkünfte für Asylsuchende

Das Schweizer Militär soll Unterkünfte zur Verfügung stellen für die Betreuung von Asylsuchenden ohne Aussicht auf Anerkennung. Dies sagte Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) am Freitag vor den Medien.

Sicherheitsdirektor Mario Fehr vor den Medien in Zürich (Bild: sda)

Das Schweizer Militär soll Unterkünfte zur Verfügung stellen für die Betreuung von Asylsuchenden ohne Aussicht auf Anerkennung. Dies sagte Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) am Freitag vor den Medien.

Personen aber, bei denen eine schnelle Rückführung in ihren Herkunftsstaat oder in einen Dublin-Staat zu erwarten sei, sollten nicht auf die Kantone verteilt werden, sagte Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) vor den Medien. Sie sollten in Bundeszentren betreut werden. Und „auch das Militär muss eine Rolle spielen“.

Der Sprecher der Sicherheitsdirektion präzisierte diese Forderung gegenüber der Nachrichtenagentur sda: Das VBS (Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport) sei gefragt, um Unterkünfte bereitzustellen.

Der Kanton Zürich erfülle seine Aufgabe bei Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden und sei bereit, dies auch weiter zu tun, auch wenn die Gesuchszahlen anstiegen, sagte Fehr. Der Regierungsrat verlange aber vom Bund eine bessere Abgeltung von Leistungen im Zusammenhang mit Ausschaffungshaft und Rückführungen.

Unter anderem brauche es mehr Plätze für die so genannte „Ausschaffungshaft light“ im Zürcher Oberland. Hier sind 50 Plätze für geeignete Personen geplant. Die Haftbedingungen sind weniger aufwendig – und damit günstiger – als in der Ausschaffungsabteilung im Flughafengefängnis.

Unabdingbare Migrationsabkommen

Zudem appelliere die Zürcher Regierung an den Bund, neue Migrationsabkommen mit Drittstaaten abzuschliessen. Diese sollen bewirken, dass abgewiesene Asylsuchende rasch und effizient weggewiesen werden können. Sie seien unverzichtbar für eine sinnvolle Migrationspolitik, sagte Fehr.

Solche Abkommen wären nicht zuletzt auch ein Mittel gegen die zunehmende Kleinkriminalität von Asylsuchenden vorab aus Nordafrika. Asylsuchende aus Ländern wie beispielsweise Algerien und Marokko wüssten genau, dass ihre Länder sich weigerten, sie zurückzunehmen.

Bis heute habe die Schweiz in Sachen Migrationsabkommen immerhin Fortschritte gemacht. Solche Abkommen gibt es etwa mit Tunesien und Nigeria. Die Asylsuchenden von dort wüssten, dass sie in ihr Herkunftsland zurückkehren müssen. Dies werde sich „über kurz oder lang auch positiv auf die Kriminalität auswirken“.

Das Abkommen mit Tunesien umfasst auch eine Rückkehrhilfe von 1000 Franken pro erwachsene Person und 500 Franken pro Kind. Keine Unterstützung erhalten Asylsuchende, die einen negativen Entscheid haben, und Personen, die straffällig geworden sind.

Im ersten Monat seit Anlaufen des Programms Mitte Juli schrieben sich 44 Tunesier ein. 32 von ihnen haben die Schweiz bereits verlassen.

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