Zürich führt Checkliste zur Risikoabklärung bei Gewalttätern ein

Als erster Kanton führt der Kanton Zürich eine Checkliste ein, die über das Risikopotenzial eines Täters oder einer Täterin Auskunft geben soll. Zum Einsatz kommt sie beispielsweise bei Morddrohungen oder Gewalt innerhalb einer Beziehung.

Häusliche Gewalt: Der Kanton Zürich will eine Checkliste zur Risikoabklärung einführen (Symbolbild) (Bild: sda)

Als erster Kanton führt der Kanton Zürich eine Checkliste ein, die über das Risikopotenzial eines Täters oder einer Täterin Auskunft geben soll. Zum Einsatz kommt sie beispielsweise bei Morddrohungen oder Gewalt innerhalb einer Beziehung.

Die Checkliste, die am Dienstag in Zürich vor den Medien präsentiert wurde, wird bereits seit einigen Jahren in Kanada verwendet und heisst dementsprechend „Ontario Domestic Assault Risk Assessment“, kurz ODARA. Sie besteht aus 13 Fragen, die nur mit „Ja“, „Nein“ oder „Weiss nicht“ beantwortet werden können.

Befragt werden der Gefährder oder – falls dieser wahrscheinlich lügt oder keine Auskunft gibt – das Opfer oder andere Beteiligte. ODARA will wissen, ob es in der Vergangenheit polizeilich registrierte Gewalt gab oder die Partnerin ein Kind von einem anderen Mann hat. Aber auch die Frage nach Alkohol- und Drogenproblemen und Gewalt gegen Schwangere soll Auskunft über das Gewaltpotenzial geben.

Für Polizisten und Fachstellen

Ab welcher Punktezahl ein Verdächtiger als rückfallgefährdet gilt, muss der psychiatrisch-psychologische Dienst des Kantons Zürich in den kommenden Monaten noch bestimmen. Wann genau erstmals mit ODARA gearbeitet wird, ist deshalb noch nicht klar.

Risiko-Einschätzungen habe man schon immer gemacht, sagte Cornelia Kranich, Co-Leiterin der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt. Mit ODARA könnten aber endlich alle involvierten Stellen die gleiche Sprache sprechen.

Die Checkliste soll in erster Linie jenen Polizisten die Arbeit erleichtern, die zu Fällen von häuslicher Gewalt ausrücken müssen. Sie richtet sich aber auch an Institutionen wie etwa Männerberatungen und Frauen-Nottelefone. Beurteilen diese beispielsweise eine Morddrohung nicht als hingeworfene Bemerkung, sondern als echte Gefahr, kann die Polizei entsprechend reagieren.

Auslöser für die Einführung der Checkliste waren unter anderem mehrere Gewaltverbrechen, bei denen die Täter bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgefallen waren.

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