Zuger FDP macht bei Neuem Finanzausgleich Druck in Bern

Im Kanton Zug wächst der Unmut über den Neuen Finanz- und Lastenausgleich (NFA). In einer Petition, die am Freitag der Bundeskanzlei in Bern übergeben wurde, fordert die kantonale FDP Bundesrat und Parlament auf, für die NFA-Abgabe eine Obergrenze festzusetzen.

Die Gemeinde Arth am Zugersee (Archiv) (Bild: sda)

Im Kanton Zug wächst der Unmut über den Neuen Finanz- und Lastenausgleich (NFA). In einer Petition, die am Freitag der Bundeskanzlei in Bern übergeben wurde, fordert die kantonale FDP Bundesrat und Parlament auf, für die NFA-Abgabe eine Obergrenze festzusetzen.

Über 4000 Personen haben die Petition „2000 Franken sind genug“ unterzeichnet, wie die FDP mitteilte. Unterschriften gesammelt worden seien über einen längeren Zeitraum, sagte Parteipräsident Jürg Strub auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

„Wir wollten jedoch für die Einreichung einen günstigen Zeitpunkt abwarten“, erklärte Strub. Deshalb seien fast doppelt so viele Unterschriften zusammengekommen wie ursprünglich geplant. Nachdem der Ständerat im September eine Standesinitiative aus Schwyz zur Neugestaltung des NFA abgelehnt habe, sei es Zeit geworden, in Bern Druck zu machen.

Im nächsten Jahr muss der Kanton 276,5 Millionen Franken in den NFA einzahlen. Die Abgabe an den NFA-Topf beträgt damit erstmals über 2500 Franken pro Person. Damit sei die Schmerzgrenze „weit überschritten“, moniert der FDP-Präsident. Mit dem bestehenden NFA würden Kantone belohnt, die ihre Hausaufgaben nicht erledigten.

NFA nach oben begrenzen

So betreibe Luzern als Nehmerkanton Steuerdumping und die beiden grössten Nehmerkantone Bern und Wallis finanzierten ihren Beamten die Frühpensionierung, kritisiert die FDP. Ein Lastenausgleich unter Kantonen sei verständlich und vertretbar. Eine Bestrafung von unternehmerisch geführten Kantonen sei hingegen nicht akzeptabel.

Die FDP des Kantons Zug fordert deshalb mit ihrer Petition eine Obergrenze für die Belastung einzelner Kantone durch den NFA. Die Obergrenze soll bei einem jährlichen Pro-Kopf-Beitrag von maximal 2000 Franken liegen.

Ein NFA im zweistelligen Prozentbereich des Budgets schwächt nach Ansicht der FDP die Geberkantone auch im internationalen Wettbewerb. Dies schade letztendlich der ganzen Schweiz.

Der Ruf nach einer Belastungsobergrenze deckt sich auch mit der Forderung des Zuger Regierungsrates. Die Exekutive verlangt zudem eine Dumping-Regel, die Steuersenkungen verbietet, sofern sie mit NFA-Geldern finanziert werden.

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