Der Grosse Gemeinderat Zug entscheidet am 22. Januar über die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zum Fall „Ivo Romer“. Das PUK-Präsidium soll der frühere Ratspräsident Jürg Messmer (SVP) übernehmen.
Bis spätestens Mitte Juni 2013 soll die PUK, der Mitglieder aller im Gemeinderat vertretenen Parteien angehören, dem Stadtparlament ihren Bericht abliefern, damit er noch vor den Sommerferien behandelt werden kann. 100’000 Franken sollen für die Arbeit der Kommission und der externen Experten zur Verfügung gestellt werden.
Der FDP-Politiker Ivo Romer ist Anfang Dezember 2012 von seinem Amt als Zuger Stadtrat zurückgetreten. Anlass war eine Strafuntersuchung wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung. Romer bestreitet die Vorwürfe, er habe als Vermögensverwalter von einer älteren Frau mehrere Millionen Franken abgezweigt.
Vormundschaftsverfahren und Immobiliengeschäfte
Die PUK soll nun das fragliche Vormundschaftsverfahren unter Beizug eines externen Experten im Detail untersuchen, wie es im am Montag veröffentlichten Antrag des Gemeinderatsbüros heisst. Insbesondere sei zu untersuchen, ob der Vormundschaftsbehörde oder involvierten Mitgliedern der Verwaltung Sorgfaltspflichtsverletzungen anzulasten sind.
Umfassend untersuchen muss die PUK die Immobiliengeschäfte des städtischen Finanzdepartements während der Amtszeit Romers, insbesondere den Kauf des Landis&Gyr-Gebäudes. Abklärungen verlangt werden überdies zur Rolle Romers bei der Vergabe des städtischen Immobilienbewirtschaftungsmandates an die Immobilium AG.
Ein Thema wird ferner sein, ob die vom Stadtrat beschlossene Lohnfortzahlung an Romer im Rahmen von sechs Monatslöhnen rechtmässig ist. Zu analysieren seien auch die Kommunikationsschritte des Stadtrates im „Fall Romer“.
Ausweitung der Untersuchung möglich
Die PUK wird Experten beiziehen können. Diese sollen möglichst nicht aus dem Kanton Zug kommen und dürfen noch nie für die Stadt Zug gearbeitet haben.
Gemäss Antrag des Gemeinderatsbüros soll die PUK ermächtigt werden, den Gegenstand der Untersuchungen auszuweiten, wenn sich dies aufgrund von ersten Untersuchungsberichten als zwingend notwendig erweise. Sofern sich zeige, dass die 100’000 Franken für die Untersuchung nicht ausreichen, könne die PUK dem Grossen Gemeinderat eine Erhöhung des Kostendachs beantragen.