Zuger Kantonsrat darf nicht mehr auf Staatskosten Grappa trinken

Das Büro des Zuger Kantonsrates hat einen Entschluss gefasst, der einigen Kantonsräten gar nicht passt: Beim gemeinsamen Mittagessen dürfen die Parlamentarier keinen Schnaps mehr auf Staatskosten trinken – es sei denn, es handelt sich um original Zuger Kirsch

Zuger Kantonsparlamentarier dürfen nur noch Kirsch kredenzen. (Bild: sda)

Das Büro des Zuger Kantonsrates hat einen Entschluss gefasst, der einigen Kantonsräten gar nicht passt: Beim gemeinsamen Mittagessen dürfen die Parlamentarier keinen Schnaps mehr auf Staatskosten trinken – es sei denn, es handelt sich um original Zuger Kirsch

Es sei zu viel konsumiert worden, begründete das Büro den unpopulären Entscheid. Der Kantonsrat könne nicht auf Kosten des Kantons derart ausgiebig gebrannte Wasser trinken, sagte Ratspräsident Hubert Schuler (SP).

Kurz vor der Mittagspause präzisierte er seine Aussagen jedoch – zur Freude vieler Ratsmitglieder: Sofern die Kantonsrätinnen und Kantonsräte beim Zuger Kirsch bleiben, ist das «Verdauerli» auch in Zukunft gratis.

Nicht mehr bezahlen will der Kanton aber Grappa und andere ausserkantonale Schnäpse. Das Essen und der Wein bleiben nach wie vor vom Staat spendiert – auch wenn es keine Zuger Spezialitäten sind.

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