Zuger Kirsch und Rigi Kirsch

Die Spirituosenspezialitäten Zuger Kirsch und Rigi Kirsch werden definitiv geschützt. Gegen die Eintragung als geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) gab es keine Einsprache, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mitteilte.

Aus echten Zuger Kirschen wird Zuger Kirsch gebrannt (Bild: sda)

Die Spirituosenspezialitäten Zuger Kirsch und Rigi Kirsch werden definitiv geschützt. Gegen die Eintragung als geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) gab es keine Einsprache, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mitteilte.

Mit der Eintragung gelten nun strenge Anforderungen für die Schnäpse: So dürfen nur noch Kirschen aus dem Kanton Zug und den umliegenden Gemeinden verwendet werden. Laut BLW verleihen diese regionalen kleinfruchtigen Sorten mit Mandelnote dem Getränk dessen charakteristischen Geschmack.

Das Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben zählt heute 30 Eintragungen, darunter 20 geschützte Ursprungsbezeichnungen und 10 geschützte geografische Angaben (GGA). Ein Aufnahmegesuch als GGA liegt auch für die «Zuger Kirschtorte» vor, die nur noch mit Zuger oder Rigi Kirsch hergestellt werden soll.

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