Genau 100 Jahre nach ihrer Erfindung in der Stadt Zug wird die Zuger Kirschtorte in das Register der geschützten geografischen Angaben aufgenommen. Die alkoholhaltige Süssigkeit darf damit nur noch im Kanton Zug hergestellt werden.
Auch ganz bestimmte Eigenschaften muss die Torte aufweisen: Gemäss dem am Dienstag vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) publizierten Pflichtenheft muss sie rund sein, mindestens 8 Zentimeter Durchmesser und eine maximale Höhe von 45 Millimetern aufweisen. Auch der Alkoholgehalt, der genaue Aufbau, die Mandel-Dekoration an den Seiten und das charakteristische Rautenmuster in der Puderzuckerschicht sind vorgeschrieben.
Für die Herstellung darf ausschliesslich Zuger Kirsch oder Rigi Kirsch verwendet werden. Die Herkunft des Kirschs war einer der Streitpunkte, die nach Auskunft des BLW vor der Einigung gelöst werden mussten.
Mit der Eintragung im Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben werden Gebietsnamen und traditionellen Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen geschützt, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Der Name darf nur von den Produzentinnen und Produzenten in dem Gebiet verwendet werden.
Im Fall der Zuger Kirschtorte sind das die insgesamt 16 Hersteller im Kanton Zug. 14 von ihnen sind in der Zuger Kirschtorten Gesellschaft zusammengeschlossen, die die Eintragung beantragt hatte.
Herstellungsverfahren gleich geblieben
Die Zuger Kirschtorte wurde 1915 in der Stadt Zug erfunden. Das Herstellungsverfahren ist seit 100 Jahren gleich geblieben, mit Ausnahme gewisser technischer Fortschritte und veränderten Zutaten.
Auch der Kirschanteil ist seit der Erfindung stetig gestiegen: War der Alkohol zunächst nur ein Aromastoff, ist er heute ein wesentlicher Bestandteil der Torte. Im Kanton Zug werden pro Jahr etwa 250’000 Kirschtorten mit rund 15’000 Litern hochprozentigem Kirsch hergestellt.
Im Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben sind heute 32 Produkte eingetragen, darunter das Bündnerfleisch, das Walliser Roggenbrot oder Glarner Alpkäse.