Unglückliche Umstände und wenig Fingerspitzengefühl, aber kein absichtliches Wegsehen: Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), die den Fall des zurückgetretenen Zuger Stadtrates Ivo Romer untersucht hat, entlastet den Gesamtstadtrat in weiten Teilen.
Ins Rollen kam der Fall im Dezember 2012: Ivo Romer, damals FDP-Finanzvorstand, musste seinen Posten räumen, weil die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung gegen ihn eröffnet hatte. Romer wird unter anderem vorgeworfen, als Vermögensverwalter mehrere Millionen Franken von einer alten Frau für sich abgezweigt zu haben.
Die PUK, deren Bericht heute veröffentlicht wurde, untersuchte vor allem, weshalb die Frau nicht – wie von ihrer Familie gefordert – unter Vormundschaft gestellt wurde. Die Familie hatte gemeldet, dass Romer die Frau von ihrer Familie isoliere und Geld unterschlage. Nach Bekanntwerden des Falles wurde Kritik laut, der Gesamtstadtrat habe den Finanzvorstand machen lassen und absichtlich weggeschaut.
Vormundschaftsbehörde klärte zu wenig ab
Die PUK sieht die Schuld jedoch bei der Vormundschaftsbehörde. Sie habe ihre Aufgabe des Abklärens zu wenig wahrgenommen, schreibt die PUK. Die Kommission ist überzeugt, dass hier die informelle Macht zu Gunsten von Ivo Romer spielte, denn die Vormundschaft setzte ihn kaum unter Druck. Gleichzeitig hält die PUK aber fest, keine Anzeichen dafür gefunden zu haben, dass Romer «bewusst oder aktiv beschützt wurde».
Der Gesamtstadtrat erfuhr offenbar erst zwei Wochen vor dem Tod der 96-jährigen Frau von diesem Fall. Kritik übt die PUK aber an Sozialvorsteher Andreas Bossard (CSP). Er habe die Brisanz der Konstellation zu wenig erkannt und es versäumt, den Gesamtstadtrat rechtzeitig einzubeziehen.
Romer bestreitet die Vorwürfe bis heute und war auch nicht bereit, mit der PUK zusammenzuarbeiten. Zum Strafverfahren äussert sich der PUK-Bericht nicht. Dieses läuft parallel bei der Staatsanwaltschaft.