In Uri ist nach Angaben der Behörden der Wolf erlegt worden, der in den letzten zwei Monaten rund 50 Schafe gerissen hatte. Das Tier, das in der Nacht auf Donnerstag in Attinghausen getötet wurde, wird nun untersucht. Im Bergkanton waren jüngst zwei Wölfe unterwegs.
Der Abschuss fand im Gebiet Surenen/Blackenalp statt, wie die Urner Sicherheitsdirektion am Donnerstag mitteilte. An der Jagd waren die Wildhut sowie speziell beauftragte Jäger beteiligt. Der erlegte Wolf wurde zur genauen Untersuchung an das Institut für Tierpathologie der Universität Bern gebracht.
Am 14. Juli 2016 hatte die Sicherheitsdirektion Uri eine Abschussverfügung erlassen, nachdem allein in Gurtnellen und Wassen 25 Schafe von einem Wolf gerissen sowie zwei weitere verletzt worden waren. Dabei sei Schadensschwelle erreicht worden, teilte der Kanton mit.
Beim Wolf, der nun abgeschossen wurde, soll es sich laut Urner Behörden um ein männliches Tier italienischer Abstammung handeln. Der Rüde erhielt nach DNS-Analysen die Bezeichnung M68. Das Tier war vor den Zwischenfällen in Uri noch nie in der Schweiz nachgewiesen worden. Im April tappte es in Seelisberg in eine Fotofalle.
Am Mittwoch, am Tag vor dem Abschuss, war bekannt geworden, dass im Kanton Uri ein zweiter Wolf unterwegs ist. Am Dienstag war ein von einem Wolf gerissenes Schaf hinter Bristen im Maderanertal entdeckt worden.
Das Maderanertal liegt im Osten Uris nahe der Grenze zu Graubünden. Da es gleichzeitig auch westlich der Reuss Risse gegeben hatte, gehen die Behörden von zwei verschiedenen Wölfen aus.
Die Urner Regierung hat das geschützte Tier Mitte Juli ausnahmsweise zum Abschuss freizugeben. Die Schadensschwelle liegt für Gebiete, in denen der Wolf erstmals auftrete, bei 25 gerissenen Nutztieren.
Die Abschussbewilligung galt von Mitte Juli an für 60 Tage. Den Wolf abschiessen durften nur zehn kantonale Wildhüter sowie gegen 20 bis 30 Jäger, die vom Kanton dafür bestimmt wurden.
Die Jagd auf den Wolf war auf ein bestimmtes Gebiet begrenzt. Dieses umfasste Alpen und deren Umgebung in Gurtnellen und Wassen westlich der Reuss sowie ein grösseres Streifgebiet, in dem ausreichend Schutzmassnahmen ergriffen worden waren oder Herden nicht vernünftig geschützt werden konnten.