Das Zürcher Bezirksgericht hat am Mittwoch einen Schlussstrich unter die Affäre Zuppiger gezogen: Es verurteilte den ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrat und Bundesratskandidaten wegen mehrfacher Veruntreuung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten.
Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Bruno Zuppiger muss zudem eine Busse in der Höhe von 1500 Franken bezahlen. Das Gericht stufte das Verschulden des Hinwiler Politikers als „nicht mehr leicht“ ein. Die Deliktsumme in der Höhe von 240’000 Franken, die Zuppiger zusammen mit seinem Mitarbeiter veruntreut habe, sei beträchtlich.
Verwerflich sei bei Zuppigers Tat vor allem, dass er den Willen einer verstorbenen Mitarbeiterin während Jahren missachtet und damit zwei Hilfswerke geschädigt habe, sagte der Richter. Zugunsten des 60-Jährigen wertete das Gericht das Geständnis und die Tatsache, dass Zuppiger das Geld im Nachhinein doch noch an die Pro Senectute und die Krebsliga überwies.
„Will mich beruflich wieder etablieren“
Der tief gefallene Hoffnungsträger der SVP nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis und verliess das Gerichtsgebäude danach wortlos und auf dem schnellsten Weg. In der kurzen Befragung hatte Zuppiger ausgesagt, er wolle sich nach der ganzen Sache wieder beruflich etablieren. Es sei aber noch nichts sicher.
Das gleiche Strafmass wie gegen Zuppiger wurde gegen seinen inzwischen pensionierten Mitarbeiter verhängt, der die Transaktionen mit Zuppigers Einverständnis vornahm. Auch er legte ein Geständnis ab, das Erbe einer verstorbenen Mitarbeiterin für eigene Zwecke missbraucht zu haben.
Zuppiger und sein Mitarbeiter zahlten mit dem Erbe Steuerrechnungen, Löhne der Beratungsfirma Zuppiger & Partner sowie Hotelrechnungen, darunter auch die Rechnungen jenes Hotels, in dem Zuppiger jeweils während der Sessionen übernachtete.
Abgekürztes Verfahren
Die Anklage hatte für beide Beschuldigten genau jenes Strafmass gefordert, welches das Gericht nun verhängte. Der ganze Prozess wurde im abgekürzten Verfahren durchgeführt, das dann möglich ist, wenn die Beschuldigten geständig sind und dem Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft zustimmen.
Das Gericht muss dann nur noch prüfen, ob das beantragte Strafmass angemessen ist, und ob das Geständnis mit der Anklage übereinstimmt. Im Fall von Zuppiger und seinem Mitarbeiter dauerte dies knapp eine Stunde. Dass Zuppiger in den kommenden 10 Tagen Beschwerde gegen das Urteil einlegt, ist unwahrscheinlich.
Die Erbschaftsaffäre, die kurz vor der Bundesratswahl 2011 in der „Weltwoche“ publik gemacht worden war, kostete Zuppiger die Bundesratskandidatur, seinen Posten als Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands, sein Nationalratsmandat und schliesslich die Unterstützung seiner Partei. Mehrere Unternehmen schlossen ihn zudem aus ihren Verwaltungsräten aus.