Zurücktretende Aargauer Grossräte erhalten volle Entschädigung

Die pauschale Entschädigung von abtretenden oder neu eintretenden Aargauer Grossrätinnen und Grossräten muss künftig genauer berechnet werden. Das hat die Aargauer Finanzkontrolle gefordert.

Die pauschale Entschädigung von abtretenden oder neu eintretenden Aargauer Grossrätinnen und Grossräten muss künftig genauer berechnet werden. Das hat die Aargauer Finanzkontrolle gefordert.

Die Ausrichtung der pauschalen Entschädigung der Grossräte wurde bislang unabhängig davon ausgerichtet, ob der Austritt oder Eintritt des Mitglieds während oder am Ende eines Quartals erfolgte, wie die Aargauer Finanzkontrolle in ihrem Jahresbericht 2016 schreibt.

So würden dem austretenden und dem neueinzutretenden Mitglied die vierteljährliche Entschädigung in voller Höhe und nicht anteilsmässig ausbezahlt. Gemäss Finanzkontrolle wird der Parlamentsdienst dem Büro des Grossen Rates beantragen, die Abrechnung der Grundentschädigung bei Ein- oder Austritten neu auf den Monat genau vorzunehmen.

Diese Grundentschädigung belief sich bis Ende Juni 2016 auf 5000 Franken pro Mitglied und Jahr. Das Parlament reduzierte die Jahresentschädigung als Teil der Sparmassnahmen jedoch auf 4000 Franken. Auf diese Weise spart der Kanton 140’000 Franken pro Jahr. Der tiefere Ansatz gilt seit dem 1. Juli 2016.

Fünf Parlamentarier traten zurück

Im Amtsjahr 2016 traten fünf Ratsmitglieder aus den Reihen der GLP, Grünen, BDP und SVP vorzeitig zurück. Fünf Mitglieder der gleichen Parteien rückten in den Grossen Rat nach.

Das Parlament zählt 140 Mitglieder, die neben der pauschalen Entschädigung auch ein Sitzungsgeld von 150 Franken erhalten. Wenn der Grosse Rat an einem Dienstag zusammentritt, so findet in der Regel je eine Morgen- und eine Nachmittagssitzung statt. Pro Tag erhält jeder Volksvertreter also 300 Franken. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 30 Sitzungen abgehalten.

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