Der Aargauer Regierungsrat hat die Beschwerde der Gemeinde Oberwil-Lieli gegen die Zuweisung von zehn Asylsuchenden abgewiesen. Gemeindeammann und SVP-Nationalrat Andreas Glarner wehrte sich mit der Beschwerde gegen die Ersatzabgabe von 110 Franken pro Tag und Person.
Die Aufnahmequote und Festlegung des Umfangs der Aufnahmepflicht der Gemeinde würden dem kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) entsprechen und seien daher nicht zu beanstanden. Das entschied der Regierungsrat, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte.
Der Kantonale Sozialdienst habe alle per Stichdatum noch in den kantonalen Unterkünften lebenden Personen, die gemäss Gesetz in den Zuständigkeit der Gemeinden fallen, zu Recht den Gemeinden zugewiesen.
Im Fall Oberwil-Lieli seien die Vorgehensweise und die Berechnung der Aufnahmepflicht von zehn vorläufig Aufgenommenen (Status F) gesetzeskonform. Die bei Nichterfüllung der Aufnahmepflicht der Gemeinde zu bezahlende kostenabhängige Abgabe von 110 Franken pro Tag und Person stütze sich ebenfalls auf das Gesetz. Das vom Kantonsparlament beschlossene Gesetz ist seit Anfang 2016 in Kraft.
Rüge war gerechtfertigt
Die in der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung verankerte Kostenpauschale von 110 Franken entspricht der Kostenschätzung für eine externe Unterbringung, wie der Regierungsrat festhält. Diese Kostenpauschale sei nach Ablauf eines Jahres vom Kantonalen Sozialdienst zu überprüfen.
Dies könne zu einer Änderung der entsprechenden Verordnungsbestimmung und zu einer Anpassung der Kostenpauschale für die Zukunft führen. Oberwil-Lieli hatte sich für eine Pauschalabgabe von 50 Franken pro Tag und Person stark gemacht.
Der Regierungsrat stellte jedoch fest, dass beim Zuweisungsentscheid das rechtliche Gehör verletzt worden sei. Weder der Entscheid noch die Berechnung des Umfangs der Aufnahmepflicht der Gemeinden hätten genügend hergeleitet werden können. Die Rüge der Verletzung der Begründungspflicht erwies sich laut Regierungsrat als gerechtfertigt.
Flüchtlingsfamilie lebt im Dorf
Der Beschwerdeentscheid zum Fall Oberwil-Lieli ist noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde kann gegen den Entscheid innerhalb von 30 Tagen beim kantonalen Verwaltungsgericht eine Beschwerde einreichen.
Die Gemeindeversammlung hatte im Budget 2016 einen Betrag von 290’000 Franken als Ersatzabgabe an den Kanton bewilligt. Der Entscheid fiel erst im zweiten Anlauf. Seit Mitte Februar wohnt eine vierköpfige Flüchtlingsfamilie aus Syrien in der ehemaligen Hauswartwohnung der Schulanlage.