Zwangsmassnahmen, Bussen, Sperren: Baselland intensiviert Kampf gegen Schwarzarbeit

Zwei neue Gesetze sollen im Baselbiet den Kampf gegen Lohndumping und Schwarzarbeit erleichtern. Vorgesehen sind Bussen, Sperren und Zwangsmassnahmen.

Lohndumping und Schwarzarbeit sollen keine Chance haben: Das Baselbiet verstärkt den Kampf (Symbolbild). (Bild: Michael Würtenberg)

Zwei neue Gesetze sollen im Baselbiet den Kampf gegen Lohndumping und Schwarzarbeit erleichtern. Vorgesehen sind Bussen, Sperren und Zwangsmassnahmen.

Baselland intensiviert den Kampf gegen Schwarzarbeit und Lohndumping. Das Kantonsparlament hatte im Dezember einstimmig zwei Gesetze beschlossen, die ein effizienteres Vorgehen bringen sollen. Am Donnerstag informierten Volkswirtschaftsdirektion und Sozialpartner über die Umsetzung.

Alle sollen wissen, dass sich in Baselland Schwarzarbeit und Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt nicht auszahlen, sagte der Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Thomas Weber vor den Medien in Liestal: Die neuen Regelungen sollen ein effizienteres Vorgehen sowie auch eine präventive Wirkung bringen.

Denn wie Christoph Buser, Direktor des Arbeitgegeberverbands Wirtschaftskammer, und Daniel Münger, Zentralsekretär der Gewerkschaft Syndicom, übereinstimmend feststellten, besteht im Baselbiet im Kampf gegen Schwarzarbeit und den Missbrauch der Personenfreizügkeit Nachhol- und Handlungsbedarf.

Mängel beheben

So gab es schon bisher das Bundesgesetz gegen Schwarzarbeit (BGSA) oder die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, doch beim Vollzug im Kanton haperte es. Das Meiste war auf Verordnungsstufe geregelt, Zuständigkeiten in der Verwaltung schienen teils unklar, Fälle versandeten – Folge war harte Kritik.

Münger und Buser lancierten daher im Landrat eine Parlamentarische Initiative. In der Folge beschloss das Parlament am 12. Dezember das Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) sowie jenes über die Arbeitsmarktaufsicht und über Entsendungen von Arbeitnehmenden und Dienstleistungserbringenden in die Schweiz (Arbeitsmarktaufsichtsgesetz – AMAG).

Die Gesetze verankern Instrumente, Ressourcen und Sanktionsmittel. Zuständigkeiten und Kompetenzen würden klar und verbindlich geregelt, die Kontrollorgane der Sozialpartner gestärkt und Organisationen oder Behörden wie das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) in die Pflicht genommen, sagte Münger. Jede Stelle müsse ohne Verzug ihren Beitrag leisten, betonte Buser.

Kooperationspflicht

Die beiden Gesetze geben sozialpartnerschaftlicher Regelungen den Vorrang, verankern die bestehenden Kontrollorgane und sichern deren Finanzierung durch den Kanton. Zudem besteht eine Kooperations- und Informationspflicht unter den beteiligten Stellen, und gesetzlich festgehalten werden Sanktionsmittel.

Vorgesehen sind dabei Bussen und Zwangsmassnahmen, wie KIGA-Vorsteher Thomas Keller darlegte. Als Zwangsmassnahme kann in schwerwiegenden Fällen die Einstellung der Arbeit verfügt werden. Gegenüber Firmen aus dem Ausland sind auch Dienstleistungssperren von bis zu fünf Jahren Dauer möglich.

Umsetzung in Arbeit

Die Bezeichnung von Risiko- und Fokusbranchen, das Erarbeiten einer Strategie, die Arbeitsmarktbeobachtung oder andere übergeordnete Aufgaben obliegen der Tripartiten Kommission (TPK). Kontrollorgane in den Branchen sind die Zentrale Paritätische Kontrollstelle (ZPK) im Ausbau- und die Zentrale Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) im Baugewerbe, Organe anderer Gesamtarbeitsverträge (GAV) und das KIGA.

In Kraft stehen die zwei neuen Gesetze seit dem 14. Februar. Laut Keller werden derzeit werden Verordnungen, Leistungsvereinbarungen, die künftige Strategie der Vollzugsgremien, die Vollzugsprozesse und anderes mehr erarbeitet. Die bisherige kantonale Gesetzgebung in den betreffenden Bereichen wurde dagegen aufgehoben.

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