Die Schweiz hat die Steuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich ratifiziert. Die Abkommen zur Abgeltungssteuer treten damit wie vorgesehen am 1. Januar 2013 in Kraft.
Die Umsetzung der Steuerabkommen ist im Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung geregelt. Dieses trat bereits am Donnerstag in Kraft, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte.
Damit soll gewährleistet werden, dass die im Abkommen mit Grossbritannien vereinbarte Vorauszahlung fristgerecht bis zum 31. Januar überwiesen werden kann. Die Details sind in Verordnungen geregelt.
Die Gesellschaft, über welche die Banken die Zahlungen abwickeln, muss das Geld der Eidgenössischen Steuerverwaltung bis am 7. Januar überweisen. Diese muss die Vorauszahlung an Grossbritannien weiterleiten.
Eine halbe Milliarde im Voraus
Im Steuerabkommen haben die Schweiz und Grossbritannien eine Vorauszahlung von 500 Millionen Franken vereinbart. Im Abkommen mit Deutschland, das gescheitert ist, war eine Vorauszahlung in der Höhe von 2 Milliarden Franken vorgesehen. Mit Österreich wurde keine Vorauszahlung vereinbart. Die Steuerabkommen sollen sowohl die Probleme der Vergangenheit lösen als auch gewährleisten, dass die künftigen Kapitalerträge versteuert werden.
Die britischen Kunden müssen gemäss dem Abkommen zwischen 21 und 41 Prozent der Schwarzgelder abliefern, die österreichischen zwischen 15 und 38 Prozent. Für die Besteuerung künftiger Kapitalerträge hat die Schweiz mit Grossbritannien Sätze zwischen 27 und 48 Prozent vereinbart, für österreichische Kunden gilt ein Satz von 25 Prozent. Die Unterschiede werden mit den jeweils verschiedenen Steuerrechten in beiden Ländern erklärt.
Referenden gescheitert
Die Referenden zu den Abkommen waren nicht zustande gekommen. Zwar haben die Gegner dies in Zweifel gezogen: Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS), die das Referendum zusammen mit den JUSO ergriffen hatte, gelangte ans Bundesgericht. Eine Privatperson erhob ebenfalls Beschwerde und stellte ein Gesuch um aufschiebende Wirkung betreffend der Wirksamkeit der Abkommen.
Das Bundesgericht hat jedoch entschieden, dass die Abkommen in Kraft treten können. Es erachtete sich nicht als zuständig, vorsorgliche Massnahmen dagegen zu ergreifen. Der Bundesrat trage die Verantwortung für die Inkraftsetzung, hielt das Gericht fest.
Was die Frage der Unterschriftenzahl betrifft, hat das Bundesgericht erst über das Abkommen mit Österreich entschieden. Es hat die Beschwerde zum verpassten Referendum abgewiesen. Das Verfahren zu Grossbritannien ist noch hängig.