Zwei irakische Kurden müssen Ende April vor dem Bundesstrafgericht erscheinen. Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden Brüdern vor, sich von der Schweiz aus an einer kriminellen Organisation mit terroristischen Zielen und auch am Al-Kaida-Netzwerk beteiligt zu haben.
Die Verhandlung in Bellinzona beginnt am 28. April, wie der Internetseite des Bundesstrafgerichts zu entnehmen ist. Ihren Entscheid will die Strafkammer am 2. Mai verkünden. Laut Bundesstrafgericht wird den Brüdern die Beteiligung an einer neuen kriminellen Organisation mit terroristischen Zielen vorgeworfen.
Gewaltaufrufe im Internet
Gleichzeitig sollen sich die beiden Kurden am Netzwerk der Terrororganisation Al-Kaida beteiligt und dieses unterstützt haben. Zu diesem Zweck sollen sie mehrere Internetplattformen errichtet, administriert und im Netz auch eigene und von Drittpersonen verfasste Texte sowie Bildmaterial veröffentlicht haben.
Ebenso sollen sie im Internet öffentlich zu Verbrechen aufgerufen und Gewaltdarstellungen veröffentlicht haben, wie das Bundesstrafgericht auf seiner Webseite festhält. Zu Details der Anklage, über die am Dienstag die Zeitungen „Tages-Anzeiger“ und „Bund“ berichteten, äusserte sich die Bundesanwaltschaft (BA) nicht.
Die Anklage hatte die BA am 1. Oktober 2012 eröffnet. Demnach sollen sich die beiden Brüder von der Schweiz aus an einer neu gegründeten Organisation mit terroristischer Zielsetzung unter der Führung von Mullah Krekar beteiligt haben. Mullah Krekar gilt als Gründer und ehemaliger Führer der Terrorgruppe Ansar al-Islam.
Ergänzung der Anklage gefordert
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft soll die neu gegründete Organisation zum Support innerhalb des Netzwerkes der al-Kaida angelegt worden sein. Sie soll Internetplattformen für die Propagierung von Terroranschlägen und zur Verbreitung von Botschaften des Al-Kaida-Netzwerkes betrieben haben.
Das Bundesstrafgericht forderte Ende Mai 2013 Ergänzungen zu der Anklage. Es bemängelte, dass zu wenig klar dokumentiert sei, wo genau in den umfangreichen Akten sich die Beweise für die Vorwürfe befinden. Ohne klare Hinweise sei die Verteidigung erschwert und die die Hauptverhandlung könne nicht durchgeführt werden.