Das Bundesstrafgericht hat am Freitag einen Ex-ABB-Kadermann und einen Gazprom-Angestellten vom Vorwurf der aktiven beziehungsweise passiven Bestechung freigesprochen. Entscheidend war für das Gericht der fehlende Beamtenstatus der Gazprom-Kaderleute.
Die angeklagten Gazprom-Kaderleute, von denen keiner bei der Hauptverhandlung anwesend war, seien weder «formelle noch funktionelle» Beamte, sagte der Richter am Freitag in seiner Urteilsbegründung. Der anwesende ehemalige ABB-Kadermann aus Russland sei deshalb vom Vorwurf der Bestechung fremder Amtsträger freizusprechen. Er erhält ausserdem eine Genugtuung 5000 Franken und eine Entschädigung von 6000 Franken.
Ebenfalls freigesprochen ist einer der Gazprom-Kaderleute – auch er erhält eine Genugtuung von 3000 Franken. Die Verfahrens- und Anwaltskosten übernimmt in beiden Fällen die Eidgenossenschaft. Ausserdem werden die beschlagnahmten Vermögenswerte wieder freigegeben.
Amtsträgerschaft Prozess entscheidend
Der Vorwurf an den 69-jährigen Ex-ABB-Kadermann lautete, ein stark wettbewerbsverzerrendes und korruptes Verhalten an den Tag gelegt zu haben, in dem er den beiden mitangeklagten aktiven und ehemaligen Gazprom-Kaderleuten zwischen 2001 und 2006 «nicht gebührende Vorteile» gewährt haben soll.
Laut dem Richter sei das mutmassliche Bestechungskonstrukt zwar von der Anklage umfassend nachgewiesen worden, allerdings sei es nicht mehr am Gericht gelegen, die Empfehlungen zu prüfen, welche für die ausgehandelten Lieferverträge für die Gasturbinen erteilt wurden. Für diese waren gemäss der Anklage die geldwerten Gegenleistungen geflossen. Entscheidend sei in erster Linie der fehlende Beamtenstatus, sagte der Richter in seinem Urteil.
Rekurs in Vorbereitung
Die Bundesanwaltschaft hatte ihre Strafanträge im Hauptverfahren nur für zwei Beschuldigte gestellt, da das Verfahren aufgetrennt wurde. Drei der vier Angeklagten waren nicht erschienen, darunter der französische Hauptangeklagte, der sich ebenfalls wegen Bestechung ausländischer Amtsträger verantworten musste.
Er werde nun ein schriftliches Urteil verlangen und dann es dann anfechten, sagte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft nach der Urteilsverkündung auf Anfrage.
Die Bundesanwaltschaft hatte für den russischen Ex-ABB-Kadermann eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gefordert, von denen er allerdings nur 12 Monate unbedingt hätte verbüssen müssen. Für den zweiten Angeklagten hielt der Staatsanwaltschaft des Bundes eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten für angemessen.