Zwei Freisprüche in Prozess um Tod einer Frau in Holzpellet-Lager

2011 ist eine Abwartin in Horw LU in einem Holzpellet-Lager erstickt. Der zuständige Heizungsmonteur und der Hausverwalter sind nun vom Bezirksgericht Kriens vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein Holzpellet-Lager wurde einer Frau zum Verhängnis (Symbolbild) (Bild: sda)

2011 ist eine Abwartin in Horw LU in einem Holzpellet-Lager erstickt. Der zuständige Heizungsmonteur und der Hausverwalter sind nun vom Bezirksgericht Kriens vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Unglück hatte sich im Februar vor drei Jahren in der Heizzentrale einer Wohnsiedlung ereignet. Die 28-jährige schwangere Frau und Mutter eines Buben füllte Pellets nach. Dabei starb sie an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung. Das Gas hatte sich im Lagerraum der Holzpellets angesammelt.

Wie das Bezirksgericht Kriens in zwei am Montag im Dispositiv veröffentlichten Urteilen schreibt, kann weder dem Heizungsmonteur noch dem Hausverwalter ein pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden, das zum Tod der Frau geführt habe. Das Gericht sprach die beiden Männer deshalb vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Die Gerichts- und Anwaltskosten werden vom Staat übernommen.

Der Monteur sei von seinem Arbeitgeber nicht instruiert worden, über die Gefahr von Kohlenmonoxid in Pelletlagerräumen zu informieren. Der Beschuldigte habe damit im konkreten Fall keine Gefahr geschaffen, schreibt das Gericht.

Zum Verwalter hält das Gericht fest, dass dieser die von ihm angestellte Hauswartin vor Gefahren hätten schützen müssen. Es verneint aber eine Pflichtverletzung, weil der Beschuldigte nicht ausreichend über die mögliche Gefahr informiert war, und keine Möglichkeit hatte, sich ein entsprechendes Fachwissen anzueignen.

Nächster Artikel