Zwei im Jura gefangen genommene Luchse können nicht für ein Wiederansiedlungsprojekt umgesiedelt werden. Sie sind Träger des Felinen Immunschwächevirus (FIV) und müssen eingeschläfert werden. So soll verhindert werden, dass sich das Virus weiter verbreitet.
Im vergangenen und im nächsten Winter sollen aus dem Jura und der Nordostschweiz insgesamt zehn Luchse für Wiederansiedlungsprojekte in den Pfälzerwald in Deutschland und zwei zur Stützung der bestehenden Population in den Nationalpark Kalkalpen in Österreich umgesiedelt werden, wie die Fachstelle KORA (Koordinationsstelle für Raubtierökologie und Wildtiermanagement) am Montag bekannt gab.
Fünf Luchse wurden im vergangenen Winter bereits eingefangen und für die nötigen Abklärungen vor dem Grenzübertritt in der Quarantänestation des Natur- und Tierparks Goldau untergebracht. Bei zwei Tieren aus der Region Jura Nord wurden bei der gesundheitlichen Untersuchung Abwehrstoffe gegen das Feline Immunschwächevirus (FIV) nachgewiesen.
Bis auf einen männlichen Luchs, der vergangenes Jahr im gleichen Gebiet eingefangen wurde, handelt es sich bei diesen beiden Luchsen gemäss allen verfügbaren Informationen um die ersten Wildfeliden in Europa, die Abwehrstoffe gegen dieses Virus aufweisen. Die zur Verfügung stehenden Daten weisen auf eine kürzlich erfolgte Einführung des Virus in die Luchspopulation hin.
Um zu verhindern, dass die zwei Luchse in freier Wildbahn weitere Tiere anstecken, werden sie nicht umgesiedelt und dürfen auch nicht in ihr ehemaliges Streifgebiet zurückkehren. Die beiden Luchse mit der Bezeichnung Aira und B449, die ursprünglich nach Österreich hätten umgesiedelt werden sollen, werden deshalb euthanasiert.
Weitere Abklärungen zum Ursprung und zu den Auswirkungen der FIV-Infektion werden in den kommenden Wochen und Monaten unternommen, wie die Fachstelle Kora weiter schreibt. .