Das Handelsgericht des Kantons Bern und das Regionalgericht Bern-Mittelland haben Neuchâtel Xamax die von ihm geforderten superprovisorischen Massnahmen verweigert.
Beide Gerichte beurteilten die Behauptung der Neuenburger, dass die Disziplinarkommission der Swiss Football League am 18. Januar nicht berechtigt gewesen sei, ihnen die Lizenz zu entziehen, angesichts der Bestimmungen in den Reglementen als nicht naheliegend und haben das Gesuch des Klubs um Erlass von superprovisorischen Massnahmen umgehend abgelehnt.
Die Neuenburger wollten mit ihren Gesuchen erreichen, dass ihrem Rekurs gegen den Entscheid der Disziplinarkommission aufschiebende Wirkung erteilt wird. Damit würde ihnen ermöglicht, an der am 4./5. Februar wieder beginnenden Meisterschaft der Axpo Super League teilzunehmen.
Noch hängig ist nun der Rekurs beim Rekursgericht der Swiss Football League. Dieses will sich am Wochenende zu den Forderungen der Neuenburger äussern.