Zwei kantonale Vorlagen am 11. März 2012 im Baselbiet

Am Abstimmungswochenende vom 11. März 2012 wird im Baselland neben fünf eidgenössischen auch über zwei kantonale Vorlagen abgestimmt, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Bei der einen Vorlage handelt es sich um die Revision des Spitalgesetzes.

Am Abstimmungswochenende vom 11. März 2012 wird im Baselland neben fünf eidgenössischen auch über zwei kantonale Vorlagen abgestimmt, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Bei der einen Vorlage handelt es sich um die Revision des Spitalgesetzes.

Es geht dabei um die Verselbstständigung der Kantonsspitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Klinik als öffentlich-rechtliche Anstalten. Als zweite Vorlage wird dem Souverän das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich unterbreitet.

Weiter hat die Regierung ebenfalls am Dienstag ihre Haltung gegenüber vier Volksinitiativen aus dem Schulbereich bekannt gegeben, die teils als Reaktion auf das Entlastungspaket 12/15 eingereicht wurden. Die Regierung empfiehlt diese Volksbegehren zur Ablehnung und verzichtet auf Gegenvorschläge.

Konkret betrifft das die Initiativen „keine Zwangsverschiebungen an den Baselbieter Sekundarschulen“, „Bildungsqualität auch für schulisch Schwächere“, „Ja zur guten Schule Baselland: Betreuung der Schüler/-innen optimieren“ sowie „Ja zur guten Schule Baselland: überfülllte Klassen reduzieren.“ Über ihre Haltung macht die Regierung keine weiteren Angaben.

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