Zwei kurdische Brüder aus Basel wegen Al-Kaida-Propaganda vor Gericht

Zwei irakische Kurden müssen sich ab Montag wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation des Al-Kaida-Netzwerks vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Von Basel aus sollen sie Terror-Propaganda im Internet betrieben und verwaltet haben.

Das Bundestrafgericht in Bellinzona (Bild: sda)

Zwei irakische Kurden müssen sich ab Montag wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation des Al-Kaida-Netzwerks vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Von Basel aus sollen sie Terror-Propaganda im Internet betrieben und verwaltet haben.

Die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) zu dem Prozess wurde am Dienstag veröffentlicht. Beim Hauptangeklagten handelt es sich demnach um einen 35-jährigen Kurden, der – ebenso wie sein mitangeklagter Bruder – unter Angabe falscher Informationen Asyl in der Schweiz erhielt.

Der 35-Jährige soll Mitbegründer einer im Jahr 2003 in Europa gebildeten Organisation mit dem Namen «Zentrum Didi Nwe Auslandsabteilung» sein. Gemäss Anklageschrift gehörte die «Auslandsabteilung» mit salafistisch-dschihadistischer Ausrichtung zum Al-Kaida-Netzwerk und stand unter der Führung von Mullah Krekar, dem ehemaligen Führer der Terrorgruppe Ansar al-Islam.

Dem Hauptangeklagten wird vorgeworfen, als Kadermitglied der «Auslandsabteilung» und als eine Art Privatsekretär von Mullah Krekar, der in Norwegen lebte, sich um die Terror-Propaganda im Internet gekümmert zu haben. Er soll diverse Internetplattformen und Chaträume eingerichtet und betreut haben, die es Mitgliedern und Gruppierungen ermöglichte, weltweit im Verborgenen zu kommunizieren.

Bilder zu Terroranschlägen

Gemäss BA dienten das virtuelle Netzwerk auch zur Veröffentlichung von Bildmaterial zu Terroranschlägen von Al-Kaida sowie zur Verbreitung von Audio- und Video-Botschaften unter anderem von Osama Bin Laden. Als Sekretär von Mullah Krekar soll der Beschuldigte zudem die Kommunikation mit Vertretern von radikal-islamistischen Al-Kaida-Gruppen im Iran und Irak sichergestellt haben.

Der zehn Jahre jüngere Bruder des Hauptangeklagten hatte gemäss Anklageschrift keine Schlüsselrolle bei der «Auslandsabteilung» inne. Ihm seien aber Administratoren- und Moderatorenrechte in den diversen Chaträumen eingeräumt worden. Er habe sich auf diese Weise aktiv in das Al-Kaida-Netzwerk integriert, heisst es.

Zu Gewalt aufgerufen

Ebenso wie sein älterer Bruder soll der 25-Jährige mit Kommentaren und Veröffentlichungen in den Internetforen zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit aufgerufen haben. Im Zusammenhang mit Anschlägen im Irak schrieb er beispielsweise im Jahr 2007: «Verbrennt das Land unter den Füssen der Juden und ihren Verbündeten. Vernichtet ihre Armeen.»

Die beiden Angeklagten wurden am 11. November 2008 festgenommen und sassen bis September respektive Dezember des darauffolgenden Jahres in Untersuchungshaft. Gemäss Anklageschrift kam der Hauptangeklagte im Jahr 1998 aus dem Irak in die Schweiz und beantragte Asyl.

Dabei soll er falsche Angaben gemacht und auf diese Weise auch seinen Bruder und seine Frau in die Schweiz geholt haben. Anders als von ihm dargestellt, wurde seine Familie nicht bei einem Anschlag getötet und wird auch nicht verfolgt, wie die BA in der Anklageschrift schreibt.

Urteil am 2. Mai

Die Verhandlung in Bellinzona beginnt am 28. April, wie der Internetseite des Bundesstrafgerichts zu entnehmen ist. Ihren Entscheid will die Strafkammer am 2. Mai verkünden.

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