Aus Protest gegen einen Gerichtsentscheid sind am Mittwoch zwei Mitglieder der russischen Punkband Pussy Riot in den Hungerstreik getreten. Sie betrachten den Entscheid eines Moskauer Gerichts, der Verteidigung nur noch fünf Tage zur Vorbereitung einzuräumen, als gesetzwidrig.
Dies sagte Bandmitglied Nadescha Tolokonnikowa. Ebenso wie ihre Bandkollegin Jekaterina Samuzewitsch erklärte Tolokonnikowa, mit ihrem Hungerstreik gegen diese Entscheidung protestieren zu wollen.
Die drei Mitglieder der Punkband Pussy Riot befinden sich seit mehr als vier Monaten in Untersuchungshaft. Die Gruppe hatte im Februar, zwei Wochen vor der Präsidentschaftswahl, für Aufsehen gesorgt.
Auf dem Altar der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale, der wichtigsten russisch-orthodoxen Kirche, sprachen sie ein „Punk-Gebet“. Darin prangerten sie die engen Beziehungen der Orthodoxen Kirche zum damaligen Ministerpräsidenten Putin an. In einem Lied forderten sie die Amtsenthebung Putins.
Den drei Frauen, von denen zwei Kinder haben, wird dafür „organisiertes Rowdytum“ vorgeworfen. Ihnen droht eine Strafe von bis zu sieben Jahren Haft.
Grosse Unterstützung
Tolokonnikowa warf dem Gericht vor, die Verhandlung wegen der grossen öffentlichen Unterstützung für die Angeklagten beschleunigen zu wollen.
So haben zehntausende Russen einen offenen Brief von Prominenten im Internet unterstützt, in dem das Vorgehen des Staates und der russisch-orthodoxen Kirche gegen die Putin-Gegnerinnen kritisiert wird.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat die Frauen als politische Gefangene anerkannt. Vor dem Justizgebäude kam es wie bereits bei früheren Verhandlungen zu Ausschreitungen. Wie ein AFP-Reporter berichtete, wurde etwa ein Dutzend Unterstützer festgenommen.
„Menschlich unmöglich“
Die Verteidiger der Aktivistinnen kritisierten es als Zumutung, die sieben Aktenordner bis zum 9. Juli zu lesen. „Das ist menschlich unmöglich“, sagte der Anwalt Nikolais Polosow der Nachrichtenagentur dpa im Gericht.
„Ich habe überhaupt keine Zweifel, dass Putin selbst oder seine Umgebung das Verfahren lenkt und am Ende für alle drei echte Haftstrafen verhängt werden, obwohl es dafür keine Grundlage gibt“, sagte Polosow.