Zwei mutmassliche ‚Ndrangheta-Männer werden nicht ausgeliefert

Die zwei Schweizer, die verdächtigt werden, Mitglieder der Frauenfelder Zelle der kalabrischen Mafia-Organisation ‚Ndrangheta zu sein, bleiben wohl in der Schweiz. Beide widersetzen sich der Auslieferung an Italien. Ohne ihre Zustimmung geht nichts.

Eine Videosequenz der ''Operazione Helvetica'', die die kalabresische Polizei ins Internet stellte. Die Szene stammt vermutlich aus einem Restaurant in der Schweiz. (Archiv) (Bild: sda)

Die zwei Schweizer, die verdächtigt werden, Mitglieder der Frauenfelder Zelle der kalabrischen Mafia-Organisation ‚Ndrangheta zu sein, bleiben wohl in der Schweiz. Beide widersetzen sich der Auslieferung an Italien. Ohne ihre Zustimmung geht nichts.

Die Auslieferung der zwei Schweizerbürger sei nicht möglich, teilte das Bundesamt für Justiz (BJ) am Donnerstag mit. Die italienischen Behörden seien dahingehend informiert worden.

Auch die 15 italienischen Staatsangehörigen, die am 8. März in den Kantonen Thurgau, Zürich und Wallis festgenommen wurden, widersetzen sich laut BJ der Auslieferung an Italien. Das BJ wird nun prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung erfüllt sind.

12 der 13 mutmasslichen Mitglieder der Frauenfelder Zelle der ‚Ndrangheta sind in den vergangenen Tagen unter Auflagen wie die Leistung von Kautionen und anderen Sicherungsmassnahmen (Schriftenabgabe, Meldepflicht) aus der Haft entlassen worden, weil das BJ das Fluchtrisiko und die Kollusionsgefahr als gering einstuft. Sie haben sich verpflichtet, jederzeit für das Auslieferungsverfahren zur Verfügung zu stehen.

Nicht vorgesehen ist die Freilassung der beiden im Kanton Wallis festgenommenen Personen. Sie sind wegen Straftaten, die sie in Italien begangen haben sollen (Mitgliedschaft in einer kalabrischen Zelle der ‚Ndrangheta), am 21. Oktober 2014 vom Gericht in Reggio Calabria zu Freiheitsstrafen von neun beziehungsweise sechs Jahren verurteilt worden.

Die Schweiz ist daher verpflichtet, die beiden Personen auszuliefern, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Im Falle der mutmasslichen Mitglieder der Frauenfelder Zelle besteht hingegen grundsätzlich keine Auslieferungsverpflichtung, weil die strafbaren Handlungen in der Schweiz begangen worden sein sollen.

Die italienischen Behörden werfen den Verdächtigten vor, Mitglieder einer kriminellen Organisation zu sein. Sie sollen an Treffen mitgewirkt, an Riten teilgenommen und sich unter die hierarchischen Strukturen und den bedingungslosen Gehorsam untergeordnet haben.

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