Im Kanton Solothurn sind zwei Betreiber eines Reisebüros zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden. Die Schweizer hatten 2012 in Biberist rund 400 Ferienreisende geprellt. Die Kunden erhielten trotz Bezahlung keine Reisedokumente.
Der faktische Geschäftsführer, ein heute 67-jähriger Schweizer, wurde per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen verurteilt. Der «Strohmann» des Reisebüros, ein 47-jähriger Schweizer, kassierte eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Beide Männer wurden wegen Unterlassung der Buchführung verurteilt.
Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren wegen Misswirtschaft und Betrugs wird eingestellt, wie die Solothurner Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Dieser Tatverdacht habe sich nicht erhärtet.
Geprellte Kunden
Im September 2012 hatten erste Kunden Anzeige gegen das Reisebüro in Biberist erstattet. Sie machten geltend, Reisen bezahlt zu haben, welche vom Reisebüro anschliessend nie durchgeführt worden seien.
Bei der Kantonspolizei gingen letztlich knapp 400 Meldungen von potentiell Geschädigten aus der ganzen Schweiz ein. Auch eine Reiseschutzversicherung erstattete Anzeige. Im Dezember 2012 wurde über das Reisebüro der Konkurs eröffnet.
Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren gegen den im Handelsregister eingetragenen 47-jährigen Geschäftsführer des Reisebüros. Erste Ermittlungen zeigten gemäss Staatsanwaltschaft, dass es sich bei ihm lediglich um einen Strohmann handelte.
Keine Geschäftsbücher geführt
Faktischer Geschäftsführer war der 67-jährige Schweizer. Daher wurde auch gegen diesen Mann ein Verfahren eröffnet. Kurz nach Eingang der ersten Anzeigen führten die Strafverfolgungsbehörden mehrere Hausdurchsuchungen und Einvernahmen durch.
Sie sichteten im Laufe des Verfahrens zahlreiche Steuer-, Bank- und Konkursunterlagen. Die beiden Männer hätten während knapp eines Jahres bis zur Konkurseröffnung weder Geschäftsbücher noch eine Bilanz erstellt, hält die Staatsanwaltschaft fest.