Die Ankündigung der Schweizer Polizeien, gegen Teilnehmer des illegalen Autorennens Cannonball 2000 vorzugehen, zeigt Wirkung: Die meisten Lenker der teuren Sportwagen haben die Schweiz umfahren. Zwei haben sich in Basel und in Genf aber doch erwischen lassen.
Die Westschweizer Polizeien waren am Mittwoch im Grosseinsatz, nachdem bekannt geworden worden war, dass eine Tagesetappe des Cannonball 2000 von Amsterdam nach Genf führen würde. In der Nähe von Genf wurde ein Sportwagen-Rowdie mit 195 km/h auf dem Tacho geblitzt – erlaubt gewesen wären 120 km/h.
Der in Grossbritannien immatrikulierte Ferrari California war an der Grenze der Kantone Waadt und Genf auf der Fahrt Richtung Genf ein erstes Mal geblitzt worden. Bei Le Vengeron GE blitzte die zweite Radarfalle.
Diesmal war der Fahrer statt der erlaubten 100 mit 137 km/h unterwegs, wie die Konferenz der Polizeikommandanten der Westschweiz und der Kantone Bern und Tessin am Donnerstag mitteilte. Am Steuer des Autos sass ein 52-jähriger Deutscher mit Wohnsitz in Singapur.
Ihm wurde die Weiterfahrt auf Schweizer Boden untersagt, und er musste 12’000 Franken als Bussendepot abliefern. Ausserdem wird gegen ihn eine Strafuntersuchung eröffnet.
Ordnungsbusse in Basel
Kein Rennglück hatte in der Schweiz auch der Fahrer eines Cadillac CTS mit schwedischen Kennzeichen. Nur sechs Minuten, nachdem er die Landesgrenze passiert hatte, wurde er auf der A2 mit 132 statt der erlaubten 120 km/erwischt. Ihm wurde eine Geldbusse aufgebrummt.
Das Rennen Cannonball 2000 begann am Dienstag und führt von London nach Marbella in Südspanien. Schweizer Polizisten und Grenzwächter rüsteten sich: Sie kündigten Radarkontrollen und besondere Patrouillenfahrten an. Wo die Tagesetappe Amsterdam-Genf genau durchführen sollte, war im Voraus nicht bekannt.
Am Donnerstagvormittag brachen die Cannonball-Teilnehmer von Genf Richtung Cannes an der Côte d’Azur auf. Die Westschweizer Polizeien zogen eine positive Bilanz ihrer Aktion. Die Grenzwächter kontrollierten einen Fahrer in Basel und 49 Personen auf den Posten von Thônex-Vallard und Bardonnex im Kanton Genf.
Schärfere Massnahmen gegen Raser
In der Schweiz gelten seit Anfang Jahr schärfere Strafbestimmungen für Raser: Demnach gilt als Raser, wer bei erlaubten 120 km/h auf Autobahnen 200 km/h fährt. Als Raser gilt aber auch, wer vorsätzlich das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht – etwa mit der Teilnahme an nicht bewilligten Rennen.
Für Raserdelikte gilt eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Die Höchststrafe liegt bei vier Jahren. Der Fahrausweis wird Rasern für mindestens zwei Jahre entzogen, im Wiederholungsfall für immer. Ausserdem können nach groben Verkehrsregelverletzungen ihre Autos eingezogen werden.
In den meisten Kantonen beschlagnahmten die Behörden schon vor Einführung der neuen Massnahmen Autos – die Gerichte stützten sich dabei auf allgemeine Bestimmungen im Strafgesetzbuch.