Die Eidgenössische Finanzkontrolle stellt in Frage, ob der Nutzen der Telefonüberwachung in Strafverfahren die Kosten rechtfertigt. Immer häufiger werde verschlüsselt kommuniziert, argumentiert sie.
Die Finanzkontrolle nahm das IKT-Schlüsselprojekt Fernmeldeüberwachung (FMÜ) unter die Lupe, mit dem die Systeme an die technischen Entwicklungen angepasst werden.
Es basiert auf dem Überwachungsgesetz BÜPF, das die Speicherung von Inhalten aus Echtzeitüberwachungen und von Randdaten vorsieht. Letztere geben Auskunft darüber, wer wann mit wem wie lange kommuniziert hat.
Kritik übt die Finanzkontrolle nun an der Speicherung von Inhalten. Je mehr Inhalte überwacht würden, desto mehr Kapazität sei nötig, schreibt sie in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Wenn die Überwachung auch verschlüsselte Inhalte umfasse, würden verhältnismässig grosse Datenmengen eingeleitet und gespeichert, die nur unvollständig ausgewertet werden könnten.
Randdaten wichtiger als Inhalte
Mit der aktuellen technologischen Entwicklung und nach dem Fall Edward Sowden habe der Anteil der verschlüsselten Kommunikation stetig zugenommen. «Daher fragt sich die EFK, ob es immer noch wirtschaftlich ist, die Überwachung und Langzeitdatenspeicherung solcher Inhalte anzustreben», heisst es im Bericht.
Der effektive Inhalt der verschlüsselten Kommunikation sei für die Strafverfolgung ohnehin eher zweitrangig. Den Zweck der Strafverfolgung erfüllten auch die Randdaten, schreibt die EFK. Eine Randdaten-Live-Überwachung produziere wesentlich weniger Daten und verursache damit auch weniger Kosten.
Verursacherprinzip durchsetzen
Weiter fordert die Finanzkontrolle, dass bei den Kosten das Verursacherprinzip durchgesetzt wird. Letztlich würden die Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen entscheiden, was Bestandteil einer Überwachung sei, schreibt sie. Gemäss der Gebührenverordnung sollten diese auch für die Kosten aufkommen.
Heute erreiche der Bund aber einen Kostendeckungsgrad von nur rund 50 Prozent. Auch sei die Bezahlung der bezogenen Leistungen seitens der Kantone nicht immer unbestritten. Die EFK begrüsse daher die Überarbeitung der Gebührenverordnung. Diese werde die Steuerungswirkung verstärken.
Langfristig Nutzen prüfen
Langfristig sollte aus Sicht der EFK trotzdem abgeklärt werden, ob die Überwachung verschlüsselter Daten bei Ermittlungen erfolgsentscheidend ist oder ob ein ähnlicher Nutzen allein aus den Randdaten bezogen werden kann.
Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hält in seiner Stellungnahme dazu fest, der Auftrag, auch verschlüsselte Daten zu überwachen und zu speichern, ergebe sich aus dem revidierten Überwachungsgesetz BÜPF, welches das Parlament letztes Jahr verabschiedet hat.
Auftrag des Gesetzgebers
Aufgabe der Finanzkontrolle sei es, das Informatikprojekt zu prüfen. «Die Frage der Opportunität des Auftrages des Gesetzgebers sollte nicht Gegenstand dieser Prüfung sein», kritisiert das EJPD. Es habe auch gar keine Möglichkeit, von diesem Auftrag abzuweichen.
Abgesehen davon sei die Überwachung und Speicherung verschlüsselter Kommunikation aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden durchaus sinnvoll. Daraus könnten verschiedene für ein Strafverfahren nützliche Schlüsse gezogen werden.
Projekt auf Kurs
Am Informatikprojekt selbst hat die EFK kaum etwas zu bemängeln. Die Schlüsselrollen im Programm seien optimal besetzt, die Steuerungs- und Führungsaufgaben würden kompetent wahrgenommen, schreibt sie. Das Projekt sei finanziell und terminlich auf Kurs. Das Programm wurde vor rund einem Jahr gestartet. Bis Ende 2021 sind dafür insgesamt 111,7 Millionen Franken budgetiert.
Schwierig ist es aus Sicht der EFK, die Staatsanwaltschaften und Kantonspolizeien für die Mitarbeit zu motivieren. In der nächsten Phase sei es wichtig, dass diese ihre Anforderungen einbrächten. Dazu schreibt das EJPD, die Situation habe sich inzwischen verbessert.