318 Beiträge: Artikel Kommentare
  • Das Kleinbasel vermisst seine Fussgängerstreifen

    Was im Artikel vielleicht zu wenig klar wurde: Es besteht ein Unterschied zwischen den Verkehrsregeln für Fussgängerzonen und für Tempo 30-Zonen. In Fussgängerzonen dürfen Fussgänger die ganze Verkehrsfläche benutzen, sie haben also immer Vortritt. In Tempo 30-Zonen sind die Strassen dem Verkehr vorbehalten. Fussgänger dürfen die Strassen überall überqueren, haben aber keinen Vortritt. Im Kleinbasel wurden Tempo 30-Zonen, keine Fussgängerzonen eingeführt. Eine übersichtliche Darstellung über die wichtigsten Regeln in verkehrsberuhigten Zonen finden Sie auf der Rückseite des Artikels.

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  • BLT-App kommt – verschwinden bald die Automaten?

    Vielen Dank für die Anmerkung, der Artikel wurde entsprechend ergänzt.

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  • 2×2 Tickets für Yllka Kuqi und Astrit Pallaska zu gewinnen

    ich bin ebenfalls gern dabei!

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