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  • Filmmaterial wird in der Schweiz als legal eingestuft

    Der Fall hat eine veritable Gesetzeslücke aufgezeigt: Das "Recht am eigenen Bild" auch für wehrlose Kinder ist viel zu schlecht geschützt. In Deutschland wird das jetzt geändert: Künftig macht sich auch strafbar, wer Bilder nackter Kinder vermarktet oder als Käufer in diesen widerlichen Markt eintritt. Das dürfte auch in der Schweiz bald kommen. Und es ist dringen nötig. Die Pädokriminellen und Kinderschänder sind weltweit sehr gut vernetzt und organisiert. Sie finden dauernd neue Ausreden, Gesetzeslücken und "Grauzonen" um ihr übles Tun zum Schaden ihrer wehrlosen Opfer zu rechtfertigen – oder zu beschönigen. Da hilft nur null Toleranz: Der Schutz und die Würde der wehrlosen Kinder hat oberste Priorität. Man muss sich dabei nur die Frage stellen, wie man wohl reagieren würde, wenn ein Pädokrimineller käme und frech sagte: "Ich habe von Ihren Kindern Nacktfotos gekauft, das ist alles legal und nicht verboten!" Niklaus Ramseyer

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  • YB-Stürmer Gerndt fällt lange aus und in Bern brodelt es

    1. Die zwei Basler Spieler im Offside haben sich geduckt und den Ball durchgelassen. Sie haben damit das Spielgeschehen beeinflusst. Da wären die Regeln eigentlich klar – wären. 2. Gefoult wurde Streller – wenn schon – drei Meter vor dem Strafraum. Im Strafraum drin war nichts mehr – ausser evtl. Strellers Schwalbe. Korrekt wäre wohl ein Freistoss drei Meter vor dem Strafraum gewesen. Fazit: Einmal mehr zwei illegale Tore den Baslern geschenkt. Und dann wundert man sich, wenn schweizweit der böse Spruch um sich greift, der FCB komme stets mit dem Schiri "als 12. Mann" auf den Platz. In diesem Fall könnte man beifügen: Und nun auch noch gleich mit einem gewalttätigen Hooligan, wie man sie sonst höchstens im nordamerikanischen Eishockey sieht. Niklaus Ramseyer

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  • Solikarte: die vermeintlichen Kompromisse der Migros

    Habe auch eine Soli-Karte. Wenn Migros die nicht mehr will, kaufe ich so oder so fortan wieder konsequent nur noch bei Coop ein. N.R. Bern

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  • Ausgebremst – der FCB verliert 0:2 auf Schalke

    (Bitte veröffentlichen Sie nicht den gleichen Kommentar unter verschiedenen Artikeln. Danke. Die Redaktion.)

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  • Schockgefroren – die Einzelkritiken zum 0:2 des FCB auf Schalke

    Als Berner ist es mir ja eigentlich egal, ob Basel europäisch raus oder runter fällt. Und in der Schweiz haben die Schiris oft zu viel Angst, unparteiisch die Fouls der Basler zu pfeifen. Aber so etwas haben wir nun noch gar nie gesehen: Da wird Streller klar rotmässig im Rugbystil gestoppt. Aber der Täter muss nicht raus. Dafür sind die Basler dann bald nur noch zu zehnt. Und als ob es noch einen Beweis für die Korruption der Schiris gebraucht hätte, kam der dann prompt mit dem Vierfach-Offside vor dem klar illegalen 2. Tor. Der Fähndlimann schaut ganz genau hin – der hat es sehen MÜSSEN. Es kann sich also nur um Korruption, Kumpanei, Betrug und Bestechung handeln. Es geht ja auch um Millionen. Wenn da kein Sportgericht diese Lumperei sanktioniert und das Spiel kassiert, weiss auch nichts mehr. Oder dann dies: Wenn die Fussballerei schon ganz oben in den FIFA-Chefetagen so korrupt ist, dann wollen die Männchen unten an der Linie halt auch ein wenig mitmachen. So oder so muss nun endlich die Review her, wie Tennis. Und zwar so: Pro Halbzeit hat jede Mannschaft zwei Reviews zugute. Bekommt sie recht, hat sie immer noch gleich viele. Im Tennis und im Eishockey funktioniert das schon lange bestens. Und es wundert wenig, dass es da auch viel weniger Korruption und Schiebung gibt. Konkret hätte Basel gestern schon das üble Foul an Streller reviewen lassen können – das illegale Tor dann sowieso. Und dann wäre die Sache eventuell ganz anders gelaufen. N.R.

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  • Grüne kämpfen gegen Wegwerf-Elektronik

    Herr Chylewski hat natürlich recht: Es sind nicht 900 Tonnen, sondern 900 Kilogramm fossile Energie (z.B. Erdöl) und 1500 Liter Wasser für jeden Kompi. War mein Verschreiber. Entschuldigung! Niklaus Ramseyer

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  • «Das habe ich mir so konkret nicht überlegt»

    Herr Allemann hat absolut recht! Es nervt mich auch total, dass im Internet der Grundsatz jeder anständigen Leserbriefredaktion nicht mehr gelten soll, dass ANONYMES und PSEUDONYMES direkt in den Papierkorb wandert. Wozu soll die ganze Einloggerei denn sein, wenn nicht dazu, um zu überprüfen, dass da wirklich ehrliche Individuen einen Beitrag senden und nicht irgendwelche bezahlten Figuranten der SVP, der SP, der FDP oder gar der USIA? (Das ist der "proaktive" Gegenpart der NSA. USIA heisst United States Information Agency. Diese geheime Propagandaorganisation verfügt über ein Jahresbudget von mehreren 100 Mio $ zur Schmierung und Bestechung willfähriger Journalisten und Leserbriefschreiber weltweit...) Darum nochmals mein Aufruf: Wer etwas zu sagen hat, soll es klar sagen und mit seinem Namen dazu stehen. Wenn nicht, soll er oder sie den Mund halten. N. Ramseyer, Bern

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  • Wir haben kein Burka-Problem

    Spannende Ferndebatte (teils leider hinter der elektronischen Burka der Pseudonyme...)! Ein wichtiges Stichwort ist dabei gefallen: Religiöser Totalitarismus. Burka und Niqab sind ein provokativer Ausdruck dieses uralten und teils wieder neuen Übels. Da wird einerseits eine Religion (oder Scheinreligion wie etwa Scientology) zur absoluten und unreflektierten Wahrheit (Dogmen) erklärt. Und andererseits wird diese teils absurd veraltete und meist patriarchal-frauenverachtende Ideologie dann allen Lebensbereichen übergestülpt. Und natürlich auch über die demokratisch freiheitliche Rechtsordnung gesetzt. Diesen Religions-Totalitarisums gibt es nicht nur im Islam, sondern überall dort, wo Religion in fundamentalistisch extreme Bereiche abgleitet – seien diese nun christlich, jüdisch oder islamistisch. Dabei lassen die fanatisierten AnhängerInnen dieser Bewegungen nicht nur nicht kritisch über ihre teils absurden Ideen (Kreationisten in den USA) oder Praktiken ("Ehen" wehrloser Mädchen von acht Jahren mit Jahrzehnte älteren Kinderschändern im Yemen) mit sich diskutieren. Sie reagieren stets aggressiv und teils gewalttätig auf jedwede Infragestellung ihrer totalitären Ideologien. Zudem ist auch ein "Austritt" aus ihrem Totalitarismus schwierig bis lebensgefährlich. Dass diese Leute sich dann auch noch erdreisten, umgekehrt für sich und ihre GlaubensgenossInnen "Toleranz" einzufordern, wie wir es in der Arena gerade seitens des sprechenden/polternden Leintuchs namens Frau Illi erleben mussten, zeigt die ganze Absurdität der Situation auf. Warum hat eigentlich niemand diese "Frau Illi" gefragt, ob sie die einzige Frau Illi sei – und wenn ja oder nein, welche. Denn: In ihrem Totalitarismus kann jeder Mann bis zu vier Frauen (Mädchen!) haben – umgekehrt aber leider halt nicht. Das aber wäre in unserer Rechtsauffassung Bigamie und verboten. Und dann hätte ich NR Geri Müller sehen wollen, wie er diese einseitig frauenfeindlich "Sitte" wohl auch noch als "persönliche Freiheit" (des Mannes!) wortreich verteidigt hätte. N.R.

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  • Lex Moritz gilt nicht für Chefbeamte

    Sehr gute Frage Herr Schäublin. Die Antwort lautet: Natürlich ist es auch eine Lex Villiger oder eine Lex Cotti. Doch der Freisinnige Kaspar Villiger war viel länger als zwei Jahre weg vom Bundesrat, als er sich von der UBS (zum Sonderpreis) "kaufen" liess. Und Flavio Cotti (CVP), der kurz nach seinem Rücktritt in Torino in den Verwaltungsrat des Fiat-Konzerns hockte, könnte natürlich argumentieren, Fiat habe nie etwas mit seinem Departement im Bern, dem Aussenministerium zu tun gehabt. Die neuen Regeln gelten zurecht nur für ganz klar definierte Fälle in der Karenzfrist von zwei Jahren. N.R.

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  • Bundesamt schützt EasyJet vor Kritik

    Super Geschichte liebe Kollegen in Basel. Es ist also immer noch so: Üble Kumpanei der Bundesbehörden (die wir bezahlen) mit den Airlines gegen verprellte Fluggäste, deren Rechte das Amt schützen sollte. Habe dazu schon vor 2 Jahren eine Geschichte publiziert. Hier ist sie: Bund lässt versetzte Fluggäste hocken Niklaus Ramseyer BERN. Tausende von Flugpassagieren beschweren sich jedes Jahr beim Bund wegen Verletzung ihrer «Fluggastrechte» durch Airlines. Doch das Bazl hat noch keine einzige Gesellschaft sanktioniert. Der abschlägige Bescheid erreichte die Berner Familie Hufschmid-Hirschbühl am vergangenen 4. Mai fast anderthalb Jahre nach ihrem unfreiwilligen Zwischenhalt in Genf: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) werde «von einer Sanktion des Unternehmens absehen», schrieb das Amt im Departement Leuthard per Musterbrief. Das hätten «die genaue Prüfung des Sachverhalts und die Stellungnahme des Luftfahrtunternehmens» ergeben. Aber: Begründung für den Entscheid gebe es keine. Den «Sachverhalt» beschreibt Beschwerdeführer Peter Hufschmid so: Am 23. Dezember 2009 hätten sie – Mutter, Vater und zwei Kinder – von Genf aus mit Easy-Jet nach London fliegen wollen. Auf dem Flughafen habe man ihnen jedoch mitgeteilt, der Flug sei abgesagt, und sie «in ein Hotel verfrachtet». Mit British-Airways sei die Familie am 24. Dezember dann doch noch nach London gekommen. Easy-Jet zahlte das Hotel in Genf – und das schon bezahlte Geld für die Easy-Jet-Tickets zurück. Hufschmid wusste aber, dass seiner Familie gemäss der Verordnung 261/04 über die «Mindestrechte für Fluggäste» (siehe Box) pro Person auch noch 250 Euro Entschädigung zustanden – also 1000 Euro. Passagiere «abgeschreckt» Doch Easy-Jet zahlte nicht. Und weil die EU-Verordnung 261 seit 2006 auch für die Schweiz gilt, beschwerte sich Hufschmid im August 2010 beim Bazl im Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek). Das Amt – konkret die «Durchsetzungsstelle» in der Bazl-Sektion für «Wirtschaftsfragen» – muss «sicherstellen, dass die Fluggastrechte gewahrt werden», wie es in der Verordnung heisst. Und zwar mit Massnahmen, die nicht nur «verhältnismässig» sein sollen, sondern auch wirksam und «abschreckend». «Abschreckend wirkt das Bazl vorab auf die Beschwerdeführer», stellt Hufschmid fest. So habe ihm das Amt am 18. August 2010 seine Beschwerde bloss als «Meldung» bestätigt – und sogleich gewarnt, eine «abschliessende Bewertung» werde ein halbes Jahr dauern. Seine Eingabe habe das Bazl ebenso an Easy-Jet weitergeleitet wie Kopien des weiteren Schriftenwechsels mit ihm. Umgekehrt habe seineFamilie jedoch nie Kopien des Briefverkehrs zwischen Bazl und Easy-Jet gesehen. Hufschmid ist nur einer von Tausenden verprellter Fluggäste, die sich beim Bundesamt erfolglos beklagt haben, seit die Verordnung 2006 auch für die Schweiz in Kraft getreten ist. Allein letztes Jahr gingen in Bern 4500 ähnliche Klagen ein. Doch «abschreckend» sanktioniert hat das Amt, das Bussen bis zu 20 000 Franken ausfällen könnte, in den fünf Jahren noch keine einzige Fluggesellschaft. Es fand stets Gründe, welche die Unternehmen «von Entschädigungszahlungen befreit» haben. Welches diese Gründe waren, erfuhren die Klagenden dann aber nie. Für die einseitige Kommunikation mit den Unternehmen (nicht aber mit den Beschwerdeführern) machen Leuthards Luftfahrtfunktionäre «rechtliche Gründe» geltend: Der Passagier sei in diesem Verfahren eben «nicht Partei». Nach Verwaltungsstrafrechtsgesetz habe er darum kein Anrecht auf Auskunft, auf Akteneinsicht oder auf eine Begründung der Bazl-Entscheide. Erst wenn Beschwerdeführer vor Gericht klagten, könnten sie Akteneinsicht verlangen. Das Amt verweist die abgewiesenen Fluggäste denn auch regelmässig an die Zivilgerichte. Bei Streitwerten im nur drei- oder vierstelligen Bereich ist das Prozessrisiko allerdings erheblich. Bazl führt Geheimverfahren Nun hat das Bundesamt am 5. Mai mitgeteilt, es habe nach fünf Jahren erstmals gegen 14 Fluggesellschaften Verfahren wegen «Verletzung der Passagierrechte» eingeleitet. Gegen welche Airlines ermittelt werde, will das Bazl aber nicht sagen. Weshalb nicht, ist unklar, schliesslich gibt beispielsweise die Wettbewerbskommission (Weko) stets bekannt, gegen welche Firmen sie Verfahren eröffnet hat. Es halte sich eben an die «Unschuldsvermutung», teilt das Bazl gegen diesen Vorwurf mit. Und es verspricht immerhin für später «eine Information über das Urteil». Easy-Jet hat die 1000 Euro nun doch noch bezahlt – fast anderthalb Jahre nach dem «Zwischenhalt» in Genf, und erst, nachdem sich Hufschmied auch noch direkt bei der Generaldirektion der Airline im britischen Luton beschwert hatte. Reisende haben Rechte nr Die Verordnung 261/2004 legt «Mindestrechte für Fluggäste» in folgenden Fällen fest: • Nichtbeförderung gegen ihren Willen • Annullierung des Fluges • Verspätung des Fluges Sitzen gebliebene Fluggäste haben demnach Anrecht auf Betreuung, Verpflegung und notfalls Unterbringung in Hotels. Und auf Rückerstattung der Flugscheinkosten. Aber auch auf schriftliche Information über ihre Rechte. Und auf «Ausgleichszahlungen». Diese betragen je nach Dauer der Verspätung und Länge des geplanten Fluges 250 bis 600 Euro pro Passagier. Die Zahl der jährlichen Beschwerden hat sich in den letzten zwei Jahren mehr als verdoppelt. (nr) Infos: http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/passagierrechte

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