In der baselstädtischen Verfassung ist festgeschrieben, dass der Kanton die Bevölkerung einbezieht, wenn ihre Belange bei Bauvorhaben besonders betroffen sind. Doch an der vielgepriesenen Mitwirkung muss noch gearbeitet werden.
Am 23. März feiert der Paragraf 55 in der Basler Verfassung einen runden Geburtstag. Seit zehn Jahren kann die Bevölkerung ihre Anliegen einbringen, wenn der Kanton Projekte plant, die ihre Interessen und Bedürfnisse besonders tangieren. Ein grosses Fest wird es kaum geben. Den meisten Baslerinnen und Baslern dürfte nicht einmal bewusst sein, dass der Mitwirkungsparagraf existiert.
Dabei gibt es durchaus Beispiele, bei denen die Anliegen der Anwohner Einfluss gefunden haben. Gut funktioniert das bei überschaubaren Projekten. Wenn es etwa um die Erhöhung der Verkehrssicherheit geht wie beim neugestalteten Erasmusplatz, um die Aufwertung der Feldbergstrasse im Kleinbasel oder um die bedürfnisgerechte Ausgestaltung von Spielplätzen.
Schwierig wird es dort, wo der Kanton grosses Entwicklungspotenzial ortet wie im Hafengebiet Klybeck/Kleinhüningen. Hier engagiert sich seit Jahren eine Begleitgruppe, damit das Megaprojekt nicht allein wirtschaftlichen Interessen untergeordnet wird. Die letzte Sitzung der Begleitgruppe fand vor einem Jahr statt. Das Verhältnis zur Verwaltung ist auf dem Gefrierpunkt. Auch bei der Arealentwicklung des Felix-Platter-Spitals haben die ersten «Mitwirker» bereits resigniert.
Ein Teil der Probleme rührt gewiss aus der Komplexität solcher Grossprojekte. Ein anderer aus dem Missverständnis, dass das Angebot zum Mitreden noch kein Recht auf Mitbestimmung ist. Ein weiterer in der Kommunikation unter den Beteiligten.
Die Verwaltung sieht sich punkto Mitwirkung «noch in einem Lernprozess». Dass sie die Anliegen der Bevölkerung gerade bei der Aufwertung von Quartieren besser ernst nehmen sollte, zeigen verschiedene in jüngerer Vergangenheit realisierte Projekte. Ein Spaziergang durch das Voltaquartier oder die bald vollständig mit Hasenställen verbaute Erlenmatt genügt.