Der Preis der Einmaligkeit

Als welt­weit einziger Flughafen gehört der EuroAirport zwei Ländern: Das birgt Probleme.

Wir sind ein Volk von Vielfliegern. Mit durchschnittlich 1,3 Reisen pro Kopf und Jahr fliegen Schweizer laut einer aktuellen Studie fast doppelt so oft wie Deutsche oder Öster­reicher (je 0,7 Reisen) und markant mehr als Franzosen oder Italiener (0,5).

Die Reiselust hat eine weniger angenehme Seite: Sie produziert Lärm, unter dem etwa die Ein­wohner von Gempen bis Allschwil gerade zur Ferienzeit verstärkt leiden. Bläst zusätzlich Nordwind wie oft in diesem Juli, kann es sein, dass bis zu 70 Prozent aller Landungen auf dem EuroAirport (EAP) per Südanflug erfolgen. Das bedeutet Fluglärm im Viertelstundentakt.

Krach, der zunehmen könnte, sollte sich die Zahl der Flüge, wie vom Bundesamt für Zivil­luftfahrt prognostiziert, auf 147 000 verdoppeln. Das ruft Gegner auf den Plan. Argwöhnisch verfolgt der «Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Basel-Mulhouse» jeden Ausbauplan und deckt den EAP vorsorglich mit Lärmklagen ein.

Doch Lärm ist nur eines von vielen Problemen, mit denen sich die Flughafenleitung herumschlägt. Der seit Jahren geplante Bahnanschluss ist in der Schwebe. Die Dominanz von Easyjet mit einem Marktanteil von über 50 Prozent stellt ein Klumpen­risiko dar.

Die Reiselust hat eine weniger angenehme Seite: Sie produziert Lärm.

Dazu kommen Steuer- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die ihren Ursprung in der speziellen Rechtsform des Unternehmens haben: Als welt­weit einziger Flughafen gehört der EAP zwei Ländern. Der Staatsvertrag zwischen Frankreich und der Schweiz, der die Rechts­lage regelt, wurde während seines bald 65-jährigen Bestehens immer wieder überarbeitet und ist inzwischen über 100 Seiten dick.

Auch in den nächsten Monaten wird viel diplomatisches Geschick nötig sein. Neben offenen Steuerfragen steht ein neuer Streit um Sozialabgaben ins Haus. Gemäss einer EU-Richtlinie sollen Airlines ihre Abgaben künftig nicht mehr in jenem Land zahlen, wo sie ihren Sitz haben, sondern dort, wo die Crews ihre Dienste antreten und beenden – eine Regelung, die aufgrund der markant höheren Ab­gaben in Frankreich zur Abwanderung von Fluggesellschaften vom EAP führen könnte und auch mit dem Staatsvertrag kollidiert. Der Packen Papier dürfte bald um ein paar Seiten dicker werden.

Artikelgeschichte

Erschienen in der gedruckten TagesWoche vom 26.07.13

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