Marc Jaquet, Präsident des Arbeitgeberverbands Basel, bezahlt seine Grenzgänger auch weiterhin in Euro.
Das Bezirksgericht Arlesheim gibt Grenzgängern Recht, die sich gegen eine Lohnsenkung gewehrt haben. Experten gehen davon aus, dass Firmen Grenzgänger bald wie inländische Angestellte behandeln müssen: kein tieferes Salär, keine Löhne in Euro mehr. Denn das Gericht stützt seinen Entscheid auf das Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Dieses verbietet ausdrücklich eine Diskriminierung von Angestellten aus dem EU-Raum.
Zahlen Sie die Grenzgänger in Ihrer Firma auch nach dem Bezirksgerichtsurteil noch in Euro?
Ja, natürlich. Und das Eurogehalt bleibt, auch wenn der Euro wieder stärker wird. Davon profitieren die Mitarbeiter. Zudem ist dies nur eine von vielen Massnahmen, um trotz starkem Franken konkurrenzfähig zu bleiben. Das hat auch gar nichts mit dem jetzt gefällten Gerichtsurteil zu tun, bei dem es lediglich um sechs Angestellte der Aescher Firma Stöcklin Logistik geht, die sich gegen eine Änderungskündigung gewehrt hatten.
Aber das Gericht hat festgehalten, dass Grenzgänger gegenüber Einheimischen nicht diskriminiert werden dürfen. Damit ist doch die Zweiklassengesellschaft zu Ende.
Es gibt keine Zweiklassengesellschaft.
Was sind denn tiefere Löhne für Grenzgänger oder ein Euro-Salär?
Auf jeden Fall keine Zweiklassengesellschaft. Die Grenzgänger haben ja auch tiefere Lebenshaltungskosten als die inländischen Arbeitnehmer.
Hat Sie das Urteil überrascht?
Nein, aber das Urteil ist auch gar nicht so wichtig. Viel wichtiger ist, dass in der Schweiz Unternehmen und Mitarbeiter gemeinsam darum kämpfen, Arbeitsplätze zu erhalten. Es beschäftigt mich viel mehr, dass wir in der Region bereits Hunderte von Stellen verloren haben. Da ist die Frage, ob Grenzgängern der Lohn auch in Euro bezahlt werden kann oder nicht, im Vergleich dazu Geplänkel.
Artikelgeschichte
Erschienen in der gedruckten TagesWoche vom 03.02.12