Wer den SP-Landrat Jürg Degen zum Buhmann macht, weil er bei der Wiederholung der Sparvorlage für den öffentlichen Verkehr versehentlich den falschen Knopf gedrückt hatte, hat nicht verstanden, wo das eigentliche Problem liegt.
SP-Landrat Jürg Degen wird zur tragischen Figur der Spardebatte, weil er an der Sitzung vom 8. März bei der Wiederholung einer Abstimmung versehentlich den falschen Knopf gedrückt hatte, wie das Regionaljournal nach der Debatte meldete. Ausgerechnet Degen, der sich immer für den öffentlichen Verkehr stark gemacht hatte. Er sei durch die technische Diskussion abgelenkt worden und habe schliesslich den grünen statt den roten Knopf gedrückt, erklärt er gegenüber «Online Reports». Verheerende Folge: Der Landrat stimmte der Kürzung von 1,7 Millionen Franken an das «Läufelfingerli» und verschiedene Postautokurse zu – mit einer einzigen Stimme Unterschied. Die Wiederholung der Abstimmung verlangt hatte die SVP, weil SVP-Landrat Georges Thüring angeblich per Knopfdruck für die Sparvorlage gestimmt, das System seine Stimme aber nicht registriert habe.
Doch, wer jetzt mit dem Finger auf Degen zeigt, über ihn lacht, ihn gar zum Buhmann macht, hat nicht verstanden, wo das eigentliche Problem liegt. Denn wirklich erstaunlich war, dass in der Hektik der Abstimmungswiederholung nicht noch mehr Parlamentarier falsch abgestimmt haben. Nachdem die SVP reklamiert hatte, die Stimme einer ihrer Mandatsträger sei nicht registriert worden, schienen viele Landräte verunsichert: Darf man eine solch wichtige Abstimmung tatsächlich wiederholen, weil man im Zweifel dem SVP-Landrat glaubt, der behauptet, den Abstimmungsknopf gedrückt zu haben? Dies aber erst, nachdem andere ihn darauf aufmerksam gemacht hatten.
Es ist zwingend nötig, dass der Landrat jetzt klare Regeln für eine Wiederholung einer Abstimmung festlegt. Ansonsten droht, dass bei jeder knappen Abstimmung wichtiger Vorlagen eine unterlegene Partei verlangt, diese sei zu wiederholen. Gerade bei Geschäften mit solcher Tragweite wie das Sparpaket darf eine Schluss-Abstimmung nicht wiederholt werden. Mit einer einzigen, klar definierten Ausnahme: Jeder Parlamentarier muss selbst dafür verantwortlich sein, dass seine Stimme vom System erfasst wird, genauso wie er im entscheidenden Moment auch im Saal sein muss. Er kann dann auf dem Monitor jederzeit kontrollieren, ob das System seine Stimme erfasst hat. Sollte dieses tatsächlich einmal einen Knopfdruck nicht registrieren, muss der Betroffene persönlich und unmittelbar reklamieren. Es geht nicht an, dass ihn wie im Fall von George Thüring ein Parteikollege darauf aufmerksam machen muss und der Fraktionssprecher dann einige Zeit später moniert, eine Stimme sei nicht erfasst worden. Ansonsten droht sich die tragische Geschichte des SP-Landrats Jürg Degen zu wiederholen, einfach mit einem anderen Protagonisten in der Hauptrolle.