Auf die Person gespielt – und verloren

Sibel Arslan hat nun alle Auflagen erfüllt und kann das Amt als Leiterin des Baselbieter Straf- und Massnahmenvollzugs wahrnehmen. Was bleibt, ist eine laue Wahlkampfgeschichte mit Beigeschmack.

Kampagne hin oder her: Dass sich Sibel Arslan im Bewerbungsverfahren zur Leiterin Straf- und Massnahmenvollzug im Baselbiet durchsetzen konnte, ist nicht ihr Problem. Sondern ihr Glück und offenbar ihre Qualifikation. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Sibel Arslan hat nun alle Auflagen erfüllt und kann das Amt als Leiterin des Baselbieter Straf- und Massnahmenvollzugs wahrnehmen. Was bleibt, ist eine laue Wahlkampfgeschichte mit Beigeschmack.

Sibel Arslan hat nun also alle Betreibungen erledigt. Von den vergangene Woche ins Feld geführten 60’000 Franken sind genau null Franken verblieben. Zudem stellt sich heraus, dass die höchsten Beträge aus Bürgschaften stammen oder – wie im Fall der Kreditbetreibung – einem unternehmerischen Risiko entstammen. Von einer Bereicherung kann nicht die Rede sein, zumal keinerlei Dritte zu Schaden kamen.

Damit läuft die Kampagne der «Basler Zeitung» ins Leere. Basierend auf dem Betreibungsbetrag von insgesamt 60’000 Franken argumentierte die Zeitung, Arslan sei als Leiterin des Baselbieter Straf- und Massnahmenvollzugs nicht tragbar. Während einer Woche lief die Kampagne auf Hochtouren: Alles basierend auf der Vermutung, Arslan sässe tief in der Kreide, sei finanziell ruiniert, sogar von einer anstehenden Pfändung wollte die Zeitung wissen.

Die Ernennung ist nicht ihr Problem, sondern ihr Glück

Erstaunlicherweise verhielten sich die anderen Medien auf dem Platz Basel in dieser Sache ruhig; kaum jemand sprang auf die Geschichte auf. Im Gegensatz zur Kampagne des von der BaZ ebenfalls zitierten Falls der zurückgetretenen Landratspräsidentin Daniela Gaugler.

Nun ist die Angelegenheit plötzlich nicht mehr so flach: Ja, auf Arslan liefen Betreibungen. Aus Bürgschaften, aus einem Unternehmen, aus einer Angelegenheit in einem für die Öffentlichkeit nicht relevanten Bereich. Tatsache ist: Innert Wochenfrist wurden alle Betreibungen erledigt. Auch beim Kreditbetrag ist die letzte Rate abbezahlt. Arslan erfüllt damit mit einer Punktlandung die einzige Auflage, die ihr im Bewerbungsverfahren von der Sicherheitsdirektion gestellt wurde: Bis Stellenantritt muss der Auszug aus dem Betreibungsregister leer sein.

Natürlich schürt es Aufmerksamkeit, wenn eine pointierte linke Basler Politikerin einen Kaderjob beim Baselbieter Straf- und Massnahmenvollzug einnehmen soll. Aber warum sollte sie nicht? Sie steht mit 33 Jahren am Anfang einer Karriere. Sie ist Juristin. Sie durchlief ein ordentliches Bewerbungsverfahren. Sie wurde als geeignetste Bewerberin gewählt. Das ist nicht ihr Problem, das ist ihr Glück. Und ja: offenbar eben ihre Qualifikation.

Gründliche Recherche im Verfahren

Und natürlich ist es problematisch, wenn sich jemand mit Betreibungen bewirbt. Betreibungen schüren Zweifel am Leumund einer Person – wie es die BaZ vorbildlich zelebrierte. Nur: Kann diese Person ihren Leumund im entsprechenden Bewerbungsverfahren belegen und glaubhaft versichern, dass die Betreibungen weder aus Bereicherungen noch aus stellenrelevanten Verfehlungen stammen, warum sollte sie ihre Stelle nicht erhalten?

Bei aller Verwaltungskritik: Es ist davon auszugehen, dass ein Personal-Assessment für eine Kaderstelle im Justizbereich mindestens so gründlich verläuft, wie es eine journalistische Recherche sollte, die auf den Mann oder die Frau spielt.

Bleibt der Vorwurf des Parteifilzes. Eine dankbare Steilvorlage im Wahlkampf rund um Isaac Reber, der in diesem Fall tatsächlich nicht die beste Figur abgab. Anstatt sich klar zum Personalentscheid zu bekennen, schwieg der Baselbieter Sicherheitsdirektor. War es ihm nun plötzlich ungemütlich? Wollte er sich vom Personalentscheid distanzieren? Am Montag will er an einer Medienkonferenz über das weitere Vorgehen informieren.

Isaac Reber muss Haltung zeigen

Für den Wahlkämpfer Reber bleibt zu hoffen, dass er noch Standhaftigkeit beweist und sich entweder komplett hinter die Ernennung Arslans stellt – oder sich davon distanziert. Letzteres ist ihm aufgrund der aktuellen Sachlage allerdings ohnehin nicht zu raten. Was das Stimmvolk noch weniger goutiert als kontroverse Entscheide, sind gar keine Entscheide. Wer will schon einen Regierungsrat, der sich seiner Sache nicht sicher ist. Zudem wäre es nicht nur ein Affront gegenüber Arslan selbst, sondern gegenüber seiner eigenen Direktion, die Arslan als Beste im Bewerbungsverfahren qualifizierte.

Nehmen wir den Schaum vom Mund. Und sehen die Geschichte als das, was sie ist: Eine Abrechnung mit der linken Politikerin Sibel Arslan und eine politisch motivierte Kampagne in einem spät anlaufenden Baselbieter Wahlkampf, in dem ein Regierungsrat mit seiner Zurückhaltung eine formidable Angriffsfläche bot.

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